Neuwagen beim Händler beschädigt worden?

9 Antworten

Wie dir ja schon vermittelt wurde, kannst du ohne weiteres vom Kaufvertrag zurücktreten. Ob du das nun machst, hängt natürlich von deiner persönlichen Einstellung ab.

Eine ausgebesserte Delle im Kotflügel oder so würde mich persönlich zwar nicht begeistern, aber damit könnte ich leben. Deins scheint ja schon ein ausgewachsener Unfallschaden zu sein, da hätte ich wirklich keine Lust drauf das direkt am Neuwagen zu haben. Wenn das überhaupt infrage käme, ginge das bei mir nur über einen deftigen Preisnachlass und selbst da wäre ich nicht sicher überzeugt von…

Wenn es irgendwie zu überbrücken ist, würde ich einen neuen liefern lassen!

T3Fahrer

Neuwagen werden sehr oft beim Transport beschädigt, meist merkt der Kunde das gar nicht da es schnell ausgebessert wird, bei dir liegt die Sache aber anders, wenn einer rein gefahren ist, bist du nicht verpflichtet das Auto zu nehmen, würde ich persönlich auch niemals.

Nein das Auto musst du nicht nehmen. Der Händler bestellt dir einen neuen Wagen.

welche Rechte habe ich jetzt? muss ich das Auto nehmen wenn der Händler alles repariert?

Nein. Der Kaufvertrag lautet über ein Neufahrzeug im unfallfreien Zustand. Unfallwagen mit Reparatur bleibt Unfallwagen.

oder kann ich vom Vertrag zurück treten?

Du kannst u.a. dann zurücktreten, wenn die Leistung unmöglich geworden ist (§ 326 V BGB). Unmöglich geworden ist die Leistung, wenn sie nicht durch den Schuldner oder durch jedermann erbracht werden kann. Problem an der ganzen Sache ist: Der Händler schuldet nur das konkrete Auto, wenn er das seinerseits Erforderliche getan hat (§ 243 II BGB); dies wäre hier "Aussondern und zur Abholung Bereitstellen" - vorbehaltlich etwaiger vertraglicher Regelungen; da müsstest du nochmal nachschauen. Jetzt stehen wir vor dem Problem, dass der Händler den Wagen nur ausgesondert hat, aber noch keine Mitteilung zur Abholung gegeben hat.

  1. Lassen wir das bloße Aussondern genügen, ist Verpflichtung des Händlers nur auf das konkrete Fahrzeug beschränkt. Dieses lässt sich nicht mehr als unfallfrei liefern, damit ist die Leistung unmöglich geworden und du kannst zurücktreten.
  2. Fordern wir die konkrete Mitteilung zur Abholung, ist die Schuld noch nicht konkretisiert.

Ich würde hier Nr. 2 vertreten. Damit hättest du einen Anspruch auf Lieferung eines unfallfreien Fahrzeugs und kannst nicht ohne weiteres zurücktreten. Den Unfallwagen musst du in jedem Fall nicht nehmen.

Kann ich auch eventuell einen Preis Nachlass verlangen??

Das kannst du mit dem Händler aushandeln - ob das im konkreten Fall sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Moin,

wenn der Händler mir den Schaden offenbart, würde ich mich mit ihm auf einen Preisnachlaß oder Zugaben (Inspektionen, Winterräder) einigen, ordentliche Reparatur natürlich vorausgesetzt. Dann war der Händler wenigstens ehrlich.
Transportschäden sind versichert.

Falls er versucht, den Schaden zu verheimlichen, würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Ohne wenn und aber.

Gruß

Mario179 
Beitragsersteller
 23.12.2018, 11:32

Bin gespannt ob er sich Donnerstag meldet.