Beim ausparken vordere Auto?

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8 Antworten

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1: Sieht mir nach einem Schaden aus, der tatsächlich schnell 500€ kosten kann.

Hier muss die Stoßstange lackiert werden-wie viel das kostet, liegt am Lackierer.

2: 35€ weil du "Beim Zurücksetzen die allgemeine Sorgfaltspflicht missachtet" hast. 

3: Tipp: Du solltest, wenn möglich, den Schaden höchstwahrscheinlich selbst zahlen. Eine Rückstufung wird dir extrem Teuer zu stehen kommen, du wirst noch 35 Jahre für den Schaden zahlen müssen-vermutlich ist es da billiger, einmal den Schaden komplett zu zahlen.

LG.

Du hast einen Unfall verursacht und dafür gibt es ein Bußgeld von 35 €.

Den Schaden des anderen kannst du deiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden und deinen eigenen Schaden deiner Kfz-Vollkaskoversicherung.

Dein Kfz-Versicherer wird sich dann um alles weitere kümmern.

Das sieht mir dann stark nach einem Totalschaden aus ... da hast Du ganze Arbeit geleistet!

OK ... ich will da mal nicht so streng sein... das sind wahrscheinlich nur ein paar kleine Kratzer. Da muss man die Karre nicht total neu lakieren.

Das "Verwarnungsgeld" ist absolut nicht gerechtfertigt ... Du wurdest zu dem Manöver, was zu diesem geringfügigen Kratzer geführt hat genötigt (der Lenker von dem Fahrzeug was Dich behindert hat könnte eigendlich dafür bestraft werden).   

Melde den Schaden Deiner Versicherung, verlange dass die dafür sorgen dass die Reperaturkosten in einem vertretbaren Rahmen bleiben (= der Schaden wird vernünftig beseitigt ... = man repariert den Kratzer, man ersetzt nicht die Stosstange) und wenn die dann sagen das kostet 50 Euro, dann zahlst Du die selbst.

Du hast die Polizei gerufen und hast einen Verkehrsverstoß begangen daher die 35 €.

Man darf eben nirgendwo gegen fahren.

Wie hoch der Schaden wird, kann deine Versicherung abklären.

NACH der Regulierung kannst du den Schaden immer noch selbst übernehmen.

Der Geschädigte wird sich melden, den Schaden meldest du deiner Versicherung. Diese reguliert den Schaden. Dann bekommst du ein Schreiben über die Höhe des Schadens, ob du diesen an die Versicherung zahlst, dann wirst du nicht hochgestuft. Ist also deine Entscheidung.

Auf deinem eigenen Schaden bleibst du sitzen, es sei denn du hast eine Vollkasko-Versicherung. Dann zahlst du nur die Selbstbeteiligung.