Rückwärts gegen ein Auto gefahren! Wer ist schuld?
Hallo,
vor einigen Tagen ist ein Auto vor mir über eine rote Ampel gefahren, ich habe mir nichts dabei gedacht und bin an der Haltelinie zum stehen geblieben. Nachdem das Auto vor mir ca. 6-7 meter weitergefahren war, ist es stehengeblieben und hat angefagen rückwärts auf mich zu zufahren.
Da ich öfter mal in den Rückspiegel schaue, war ich sicher, dass hinter mir kein Auto steht. Also bin auch ich langsam Rückwärts gefahren um dem Auto Platz zu machen. Ich war total verdutzt und vorallem als ich erkannte, dass der Fahrer ein älterer Herr ist, habe ich angst um mein Auto bekommen. Da die Straße hinter mir leider einen kleinen Knick hat, habe ich wohl nicht gesehen wie ein Auto angefahren kam. Es stand gottseidank schon und ich habe nur leicht die Front angestoßen.
Das Auto vor mir ( der ältere Herr) wollte wegfahren. Wir haben ihn aufgehalten und die Polizei verständigt. Das Auto hinter mir hat laut Fotos nur ein verbogenes Nummernschild.Mein Aut eine kleine Delle am Heck.
Was kann mich denn nun erwarten? Schließlich hat der alte Mann bei vollem Bewusstsein entschieden Rückwärts zu fahren und ich lediglich aus dem Affekt gehandelt! Klar, ich hätte einfach nichts machen sollen aber da ich Fahranfängerin bin und noch wenig Erfahrung habe, habe ich in dem moment falsch reagiert.
Danke fürs Durchlesen!
9 Antworten
Als Fahrzeugführerin hast du in dem Moment, da du selber den Rückwärtsgang eingelegt hast, die Verantwortung zumindest für dein eigenes Handeln übernommen. Möglicherweise kannst du aber erfolgreich argumentieren, dass der Fahrer vor dir nicht nicht den Rückspiegel geschaut hat und dich somit genötigt hat, selber zurückzusetzen, um einen Schaden zu verhindern. Zudem hat er wohl eine rote Ampel überfahren.
Da der Schaden aber nur eine Bagatelle ist, würde ich mir auch nicht sooo einen Kopf machen. Wenn sowas nochmal vorkommen sollte, bleib demnächst stehen und hupe, um den Vormann aufmerksam zu machen, wenn du nach hinten keine ausreichende Sicht hast oder sonstwie nicht rückwärts fahren kannst. Dann bist du rechtlich auf der sicheren Seite. Der unaufmerksame Vormann muss sein Fahrverhalten so anpassen, dass er gar nicht erst in die Situation gerät, an einer Ampel rückwärts zu setzen und andere Verkehrsteilnehmer vermeidbar zu gefährden oder zu behindern.
Das Schlechte:
Schuld hast du, denn das Auto hinter dir stand ja schon und du bist rückwärts aufgefahren. WARUM du rückwärts gefahren bist, spielt eine untergeordnete Rolle, es sei denn, du musstest unbedingt ausweichen, weil der Fahrer vor dir sonst unweigerlich mit dir zusammen gestoßen wäre, aber danach hört es sich ja nicht an.
Das Gute:
Wenn nicht viel passiert ist, ist nicht viel passiert. Das verbogene Nummernschild (wenn es denn wirklich nur das ist) kostet dich höchstens eine neues Nummernschild und die Delle an deinem Auto wird auch nicht die Welt kosten.
Fazit: Das nächste mal nicht zurückfahren, sondern Hupen!
tja, das nennt sich dann verletzung der sorgfaltspflicht beim rückwärtsfahren. das verbogene nummernschild kostet nicht viel, deinen schaden wirst du wohl selbst tragen müssen. ob noch eine nachschulung auf dich zukommt, kann ich nicht sagen. allerdings blieb dir auch nicht viel anderes übrig als zurück zu weichen. wenn du stehen geblieben wärest, hätte dich der ältere herr vermutlich gerammt. und ohne zeugen wäre daraus evtl. ein auffahrunfall geworden und man hätte dir vielleicht sogar die schuld gegeben, wenn der herr ausgesagt hätte, dass du ihm hinten reigefahren bist. verzwickte situation.
Wer rückwärts fährt und einen Unfall verursacht hat Schuld! Tip fürs nächste mal: Handbremse anziehen und den Opa schön kommen lassen - dann ist Er schuldig!
Liebe Hanka,
keiner hier kann aufgrund deiner Beschreibung 100%ige Rückschlüsse ziehen.
Wie hat denn die hinzugezogene Polizeistreife den Fall bewertet, soll dir ein Bußgeld auferlegt werden? Wurde der Unfall richtig aufgenommen, oder hat euch die Polizei nur beim gegenseitigen Adressaustausch "betreut"?
Wenn der Unfall aufgenommen wurde, wer steht in der Unfallanzeige an erster Stelle?
Grundsätzlich sehe ich dich als Unfallverursacherin, da du ohne große Not rückwärts gefahren bist, ohne deine besondere Sorgsamspflicht beim Rückwärtsfahren wirken zu lassen, denn hättest du während dem Zurücksetzen nach hinten geblickt, hättest du das stehende Fahrzeug hinter dir erkennen müssen.
Möglicherweise war es aus seiner Sicht ungünstig, die Polizei zu dieser Bagatelle hinzuziehen.
Es ist sicher schwer, sich in so einem Moment richtig zu entscheiden, aber da es nicht um Leib und Leben gegangen ist, hätte ich auch "nur" gehupt und den Vordermann notfalls auf mich auffahren lassen.