Parkendes Auto gerammt (Teilschuld)?

12 Antworten

Auch auf Privatgelände gilt in vielen Fällen die StVO. Die Kompetenz ist schon vom Polizisten richtig erklärt worden. Nun ist es deine Vermutung die Frau käme ohne Bußgeld davon, du kannst aber sicher ein, die Polizei gibt dem Ordnungsamt Kenntnis und die Frau bekommt im nachhinein ein Bußgeld. Nur hat sie keine Schuld am geschilderten Unfall, daher kann es auch keine Teilschuld geben.

Solch einen Unfall kann man vermeiden wenn man sich einen Parkassistenten oder eine rear camera zulegt.

100 % Schuld bei dem  der das Fahrzeug anfährt egal wo und wie das Fahrzeug steht da es nicht gefahren wurde ist immer der Schuld der es anfährt weil nicht aufgepasst wurde und keine Achtung vor fremden Eigentum gehalten wurde  . 

du hast ein anderes Auto beim Ausparken gerammt; damit hast du Schuld. Egal ob das Auto falsch geparkt war. §1 der STVO. 

Aus deinem Schreiben geht hervor, es handelt sich um ein Privatgrund? Da hat weder die Polizei noch eine Politesse Zugriff. Der Eigentümer könnte wegen Behinderung kostenpflichtig abschleppen lassen. 

Ruhender Verkehr im öffentlichem Bereich, da ist die Politesse zuständig.

Ein Knöllchen für Falschparken hat die nette Frau sicher mehr als verdient.

Trotzdem hat das nicht mit dem Unfall zu tun. Eine Teilschuld hat sie deshalb noch lange nicht. Wenn du ein stehendes (egal wo und wie) Fahrzeug rammst, bist du immer ganz alleine schuld.

Statt der Polizei hättest du besser das Ordnungsamt angerufen. Und zwar vor dem Unfall. Falls du objektiv behindert worden wärest, hätte man den Wagen abschleppen lassen können.

Eine Teilschuld hat sie nicht, da ihr Fahrzeug ja geparkt war und somit nicht aktiv im Straßenverkehr.

Das sie dabei im absoluten Halteverbot stand spielt dabei keine Rolle, auch wenn man ihr durchaus ein Knöllchen hätte geben können...

Nun vlt hatte der uniformierte keine Lust auf schreiberei und Diskussion..

Oder sie war jung und attraktiv ...

Für Dich spielt das keine Rolle...ist hart, aber ist so.