Auto hat falsche Felgen - Zwangsstilllegung nötig?
Hallo Leute!
Mein Peugeot 307 wurde vom Tüv stillgelegt als ich die HU erneuern wollte und die zum Auto passenden, neuen (gebrauchte 4x108 225/45 R17) Räder, die ich zuvor auf ebaykleinanzeige gekauft habe und schon drauf waren, eintragen lassen. Die alten Räder waren 4x108 205/55 R15.
Grund dafür sind nun die Felgen, da sie scheinbar nicht für das Auto vorgeschrieben oder vorgesehen sind (für Citroen). Deshalb ist mein Auto wohl verkehrsunsicher und wurde stillgelegt. Das Auto hat sonst keine Mängeln und wurde bis auf die Räder nicht geändert. Mit den Rädern fährt das Auto ganz normal, kein Schleifen, kein quietschen, gar nichts!
Ist das nun ein Grund für die Stilllegung des Autos? Was ist die Definition von verkehrsunsicher?
8 Antworten
Wenn du andere Felgen montierst, müssen die *für das Auto* freigegeben sein. Du hast hoffentlich mit den Felgen eine ABE-Bescheinigung bekommen - in der sind die Fahrzeugtypen aufgelistet, für die die Felgen freigegeben sind.
Wenn dein Auto da nicht aufgeführt ist, sind sie schlicht und ergreifend unzulässig und die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, wenn du sie montierst. Die Stilllegung ist dann zwangsläufig die Folge.
Die sind halt nicht zugelassen. Kann durchaus sein, dass sie so breit sind, dass du in heiklen Situationen gegen den Radkasten kommst beim lenken. Also völlig in Ordnung. Ein Gegenbeweis wird dich aber einige tausend Euro kosten. Von daher nimm Felgen, die auch zugelassen sind. Steht in den Papieren.
Umgekehrt wird ein Schuh draus: In der ABE der Felgen steht, für welche Fahrzeugtypen sie freigegeben sind.
"verkehrsunsichere Mängel" = Mängel die unmittelbar eine Gefährdung des Strassenverkehrs darstellen
Wenn die Räder nicht zulässig sind gilt die Betriebserlaubnis als erloschen.
Siehe §19(2) StVZO
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn
sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen
Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Ob eine Gefährdung zu Erwarten ist und in wie fern die vor Ort gegeben war, wird der TÜV Prüfer entschieden haben.
Wenn die Räder "nur nicht zulässig" sind und keine unmittelbare Gefährdung davon ausgeht, wird i.d.R. nur die Plakette nicht erteilt und das als "erheblicher Mangel" eingestuft.
Bei dir wird jetzt wohl irgendwo die Freigängigkeit noicht ausreichend gewesen sein. Das mag sein, dass es so bei normaler Fahrt nicht schleift, aber ggf schleift das, wenn der Wagen beladen ist oder bei starker Kurvenfahrt und dann ist so ein Zustand eben "verkehrsunsicher".
Bei den von Dir angegebenen Rädern ist eh schon eine so große abweichung vorhanden (Durchmesser ist 2,8cm mehr und Umfang ist um mehr als 4,6% größer). Dein Tacho zeigt demnach auch 4,4% zu wenig an.Damit ist die Einstufung "verkehrsunsicher" definitv vertretbar.
Unter Verkehrsunsicher verstehe ich dass ein Fahrzeug unter bestimmten Vorraussetzungen verunfallen würde während es dem Unfall entgehen könnte wenn es vorschriftsmässig ist.
Das kann nun fehlerhafte Bremse sein, fehlerhafte Lenkung, stark geschwächte Bauteile,...und sogar falsche Bereifung.
Ich hab es nicht selbst gesehen, daher kann ich es nicht genau beurteilen. Du schreibst auch Nichts über Felgenbreite und Einpresstiefe. Ich nehme an dass diese Reifen-Felgen-Kombination schon für dieses Auto zulässig ist, dazu aber Karosseriearbeiten nötig wären (Umbördeln der Radläufe zB).
Zwar streift Nichts bei normaler Fahrt, aber in Extremsituationen könnte zB das Fahrzeug weit genug einfedern dass ein Reifen im Radlauf streift und aufgeschnitten wird.
Jetzt stell Dir vor, Du würdest beim Heimfahren in solch eine Situation geraten und statt einem simplen Ausweichmanöver fliegst Du wegen platten Reifen in die Büsche. Dann wärst Du sauer auf den Prüfer weil der das Auto doch geprüft hat und Dir hätte sagen müssen dass das mit den Rädern problematisch ist.
Abgesehen davon wären dann noch weitere Konsequenzen für den Prüfer denkbar. Also können wegen falsche Räder eine Zwangsstilllegung nicht nur gerechtfertigt sein sondern sogar zwingend nötig sein.
Die Breitreifen dieser Dimension haben einen wesentlich größeren Abrollumfang und passen damit nicht mal im Ansatz zu diesem Auto. Die kriegst du im Leben nicht unter vertretbaren Kosten legalisiert. Durch die geänderte Übersetzung sind Abgas- und Geräuschverhalten betroffen.
Du bräuchtest pi mal Daumen so was wie 215/40 R17. Eben eine Dimension, die so ziemlich den gleichen Abrollumfang hat wie die Standardreifen. Vermutlich ist irgend eine 17er Dimension, auf die das zutrifft, auch freigegeben. Musst du mal recherchieren. Auf welchen Rädern die zulässig ist, steht dann noch mal auf einem anderen Blatt, aber so lange alles freigängig ist, hast du dann schon mal etwas bessere Karten.
So riesig ist der Unterschied im Abrollumfang nicht einmal, das sind knapp unter fünf Prozent mehr. Mit 225/40/17 läge die Differenz bei 0,9%, das sollte kein Problem sein.
Da er aber explizit schreibt, dass die Felgen und nicht die Reifen das Problem sind, gehe ich davon aus, dass die Felgen halt keine ABE für sein Auto haben.
Fünf Prozent sind absolut gewaltig, weil der Sachverständige höchstens so um die zwei Prozent per Ermessensspielraum einträgt.
Darüber verfällt der in Abwimmel-Modus und will allermindestens ein Mustergutachten plus Tachogutachten sehen, wenn nicht sogar ein Abgas- und Fahrgeräuschgutachten.
Was natürlich utopisch ist.
Leider stehen in den Papieren nicht alle Felgen die zugelassen sind.