Auto gekauft, voll bezahlt. Wie lange noch warten?

10 Antworten

Seriöser Gebrauchtwagenhändler..? Nie vorab den Kaufpreis zahlen! Erst bei tadelloser Übergabe des Fahrzeugs....

verreisterNutzer  06.11.2015, 17:40

...sprich: Barzahlung bei Übergabe/Abholung des Autos!

Habe die gleiche Geschichte wie du . Drei Wochen gewartet und ein Auto mit total Schäden bekommen . Jetzt kämpfe ich fast zwei Jahren um mein Geld bei der Staatsanwalt nur das wegen weil ich dem Händler vertrauen habe . Das was du schreibst scheint mir wie Standard Betrugs Fall . Gib den Händler einen Frist zu Fahrzeug Übergabe und dem Zustand was in Angebot war . Hofentlich hast du der Inserat ausgedrückt . Achten das der Frist unter 14 Tage von Einzahlung oder Bestellung Datum ist . Du hast nur bis 14 Tage Rückgabe oder Abtretungsurkunde recht natürlich wenn es kein privat Verkauf war . Sollte er nich der Wagon liefern mach schriftlich das du aus dem Kauf Vertrag raus gehest be vor die 14 Tage im sind später bleibt nur Anzeige bei Polizei und erge ohne Ende

Borowiecki  07.11.2015, 09:20

14 Tage Rückgabe oder Abtretung rechts gibt's für alle Verträge Dienst einem Gewerbe treibenden Verkäufer abgeschlossen sind durch gewerbliche Kaufvertrag . Meine Empfehlung - bei Google Verbraucher Gesetz studieren oder ein bei Anwalt recht Beratung machen . Das Gesetz ist in Deutschland für alle gleich ob es vor Ort ist oder 1000km weiter . Mehr kann ich hier nich helfen . Viel Glück

bubukiel  06.11.2015, 18:47

Es gibt keine 14 Tage Frist. Die gilt nur bei Fernabsatzgeschäften aber nicht beim Händler vor Ort.

das war ein Fehler von dir den vollen Kaufpreis vorab zu bezahlen !

Wenn Du keinen Kaufvertrag abgeschlossen hast, gelten die Bestimmungen des BGB. Es ist nicht in Ordnung den Kaufvertrag erst zu schließen, wenn die Ware übergeben wird. Nun bin ich kein Jurist, auf jeden Fall stinkt die Sache und ich würde dem Autohaus eine angemessene Frist setzen. Wenn kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, kann sich auf jeden Fall niemand darauf berufen.

Falsche Reihenfolge!

Erst Kaufvertrag, wo beschrieben ist was gekauf wird mit den entsprechen Reparaturen, dann Geld bei Übergabe des Fahrzeugs bzw. kurz vor Übernahme des Fahrzeugs.