Auto gekauft - auf alte Anmeldung - schon fahren?
Hallo ihr,
wenn man einen Gebrauchtwagen gekauft hat und den schon fährt, obwohl er bis zur Ummeldung noch auf die andere Person, also den Verkäufer zugelassen ist, wie sieht das im Falle eines Unfalls aus? Zahlt dann überhaupt eine Versicherung? Ich muß ja irgendwie zur Zulassungsstelle kommen...
9 Antworten
Beim Kauf/Verkauf wird ja ein Kaufvertrag unterschrieben - und in dem Fall ist das enorm wichtig dass die Uhrzeit der Übergabe da drin steht - das ist auf den üblichen Vordrucken der Fall. Ab diesem Zeitpunkt geht die bestehende Versicherung auf den neuen Fahrzeugeigentümer über. Egal wann das Fahrzeut dann umgemeldet wird und eventuell eine neue Versicherung bekommt. Der Verkäufer muss das seiner Versicherung melden, der Käufer sollte das Fahrzeug aber dennoch so schnell wie möglich auf seine eigene Versicherung ummelden, da er sonst eine Rechnung der alten Versicherung bekommt, die aber auch entsprechend hoch ausfällt, da ja keinerlei Schadensfreiheitsrabatte oder ähnlmiches berücksichtigt werden. Insbesondere der Verkäufer muss also darauf achten, dass die Kaufverträge entsprechend korrekt und vollständig sind und dass er die Übergabe dann auch umgehend seiner Versicherung mitteilt - sofern der Wagen noch zugelassen ist... klar.
als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: bei einem unfall tritt die haftpflichtversicherung des verkäufers ein. der verkäufer wird dann an dich herantreten, dass du den schaden begleichst, damit er nicht heraufgestuft wird.
Du könntest dir doch Tagesschilder beim Amt besorgen und damit die wichtigsten Touren erledigen.
paschkina , verboten , dein vorschlag
....oder für die Zeit einen Zweitwagen kaufen und den schon vorher ummelden und zulassen. Einfacher geht es doch wohl nicht.
vom Verkäufer nach hause und von dort zur zulassungsstelle, diese fahrten sind von der versicherung des Verkäufers auch abgedeckt und wenn deine versicherung schon besteht übernimmt diese auch idR den Schaden.. ahrten zur zulassungsstelle dürfen sogar ohne zulassung erledigt werden wenn ein versicherungsnachweis erbracht werden kann .... an sonsten sind weitere fahren mit richtig Ärger verbunden.. Ummeldungen sind innerhalb der vereinbarten Zeit ( Kaufvertraglich vereinbart ) zu erledigen aber eben nicht zum Ausflüge machen sondern nur zu den obengenannten Zielen. Joachim
Auf dem direkten Weg vom Verkäufer zur Zulassungsstelle, ist das Fahrzeug noch versichert. Ruf beim Straßenverkehrsamt an oder google mal.
Kein Problem innerhalb dieser Vorgehensweise.
Nein, das spielt keine Rolle wohin und wie lange man fährt, eine Beschränkung gibt es da nicht.