Welche KFZ Versicherung zahlt "Tag-genau" Summe zurück bei Ummeldung ins EU Ausland?

6 Antworten

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Gar keine.

Bei unterjährigen Verträgen wird der Kurzzeittarif abgerechnet, d.h. auch bei nur drei Wochen Versicherungszeit kann eine Periode von drei Monaten in Rechnung gestellt werden. Also vorher genau die Versicherungsbedingungen lesen, den Agenten fragen oder ein Kurzzeitkennzeichen erwerben. Diese gibt es in der Regel unweit der Zulassungsstelle.

http://www.kfz-versicherungen.com/tarife-in-der-kfz-versicherung/kurztarife-und-rueckbeitraege/

MfG

Du kannst den Versicherungsbeitrag auch monatlich oder vierteljährlich zahlen. Abgerechnet wird immer auf den Tag der An- und Abmeldung.

Allerdings wird in deinem Fall, also 2-4 Wochen, der Vertrag nach Kurzzeittarif abgerechnet. Das wird dann etwas teurer als Normaltarif.

Du kannst das Auto aber nicht mit D-Kennzeichen in RU abmelden.

Jeder Versicherer!

Alle Versicherung rechnen taggenau ab bei "Wegfall des Risikos" .. also Ab- oder Ummeldung. Nach AGB ist keine Kündigungsfrist oder monatliche Abrechnung vorgesehen.

Hallo rainman,

entscheidend ist die Abmeldung in Deutschland. Jede Kfz-Versicherung zahlt ab dem Tag der AB(!)-meldung den überzahlten Betrag zurück.