Auto angemeldet gekauft, wie lange Frist zum Ummelden?
Hallo,
ich habe am Montag ein Auto das angemeldet ist gekauft. Der Verkäufer meinte, ich soll ihn ummelden wann es mir passt und mir keinen Stress machen, allerdings würde er seiner Versicherung mitteillen, dass der Wagen einen neuen Halter hat.
Das heißt, dass der Wagen momentan zugelassen, aber nicht versichert ist. Ich habe gehört, dass die Zulassungsstelle, einem dann eine Frist von 2 Wochen gibt bis der Wagen um oder abgemeldet wird und nach dieser Frist eine Zwangsstillegung erfolgt.
Stimmt das? Oder passiert das schon früher?
5 Antworten
Alle auftretenden Schäden , Haftpflichtversicherung, Kasko würde im Schadensfall erstmal die alte Versicherung tragen.
Der vorbesitzer kann sie dafür in Regress nehmen.
zeitnah bedeutet innerhalb einer Woche
sie würden die gesamten Kosten der Stilllegung bezahlen müssen
das ist es nicht wert
LG Alex
Bist Du sicher bzw. wo steht das?
Meine leistet ab Übergabe nur für die KH.
Der Halterist ja zudem verpflichtet, die Zulassungstelle und genau deshalb auch die Versicherung zu informieren.
Das heißt, dass der Wagen momentan zugelassen, aber nicht versichert ist
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist, besteht auch Versicherungsschutz.
Die Versicherung ging mit dem Eigentumserwerb des Fahrzeuges vorerst auf dich über, in einem regulierenden Schadensfall durch die Versicherung erfolgt eine Schlechterstellung im SFR ebenfalls für dich und nicht mehr für den Verkäufer.
Ich habe gehört, dass die Zulassungsstelle, einem dann eine Frist von 2 Wochen gibt bis der Wagen um oder abgemeldet wird und nach dieser Frist eine Zwangsstillegung erfolgt.
Der Zulassungsstelle ist dies erstmal egal wann Du das Fahrzeug ummeldest, für die Zulassungsstelle ist es relevant das eine Versicherung besteht, und das ist ja der Fall.
Anders sieht es aus was Du vertraglich mit dem Verkäufer geregelt hast, im Kaufvertrag ist oft vermerkt das Du innerhalb einer Woche das Fahrzeug auf deinen Namen um- oder abmeldest.
Du meldest das Fahrzeug einfach die Woche auf deinem Namen um, wenn Du dies getan hast kannst Du dies dem Verkäufer noch freundlicherweise mitteilen.
Nach § 13 FZV sind Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Unverzüglich meint hierbei: ohne schuldhaftes Zögern. Da dies ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, wurde gerichtlich entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht einen Zeitraum von zwei Wochen als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln als angemessen (BGH mit Urteil vom 25.02.1971, Az.: VII ZR 181/69 = NJW 1971, 891).
das Auto ist zugelassen und auch versichert, über den Vorbesitzer. Du solltest es aber morgen ummelden. Du hast die Papiere, der Vorbesitzer kann, sofern ein Vertrag mit Übergabezeit und Datum das seiner Vers. und der Zulassungsstelle bekannt geben, er hat deinen Namen.
Die Zulassungstelle hier bei uns kennt so eine Frist nicht.
Meine Versicherung leistet ab Übergabe auch nur die gesetzliche KH, wenn ich das richtig lese.