Auto für nur zwei Wochen zulassen (Versicherung)?
Für eine zweiwöchige Tour durch Deutschland möchte ich mir ein günstiges Auto zulegen und im Anschluss direkt wieder verkaufen. Da dieses Vorhaben mit einem Kurzzeitkennzeichen nicht erlaubt ist, muss ich es ja zulassen. Gibt es irgendwelche Besonderheiten? Ich habe gesehen ein Sasionkennzeichen gibt es zum Beispiel erst ab zwei Monate. Muss ich die Versicherung explizit darauf hinweisen das ich den Wagen nur für zwei Wochen nutzen möchte? Stelle mir vor das es sonst ein ziemliches Hin und Her mit Beitragszahlung/Erstattung wird. Genau wie bei der KFZ-Steuer.Auf mich ist kein weiterer PKW versichert.
9 Antworten
Wenn du das nicht extra dazu sagst, kannst du eine ganz normale KFZ-Versicherung mit monatlicher Zahlen vereinbaren.
Wenn du dann den Wagen wieder abmeldest, wird dir der zuviel gezahlte Betrag erstattet. Allerdings kann der Versicherer den Vertrag nach Kurztarif abrechen. (der ist 30 % teurer)
Die KFZ-Steuer wird aber als Jahresbetrag erhoben.
Nicht komplett, denn meist wird dann der Beitrag auf einen Kurztarif umgerechnet.
Und hier sind Erhöhungen bis zu 125 % des Beitrages möglich.
Sollte man abklären, bevor man solch einen Vertrag abschließt.
Warum erzählst du mir das? Mit der KFZ-Steuer hat das nichts zu tun.
Man kann auch ein Auto für diesen Zeitraum mieten, dass wird nicht teurer als das was Du da vorhast. Am besten bei den Unternehmen die Preise vergleichen.
Preiswerter dürfte es sein, bei Sixt oder Europ-Car ein Auto zu mieten und damit in Urlaub zu fahren.
warum mietest du dir nicht ein Auto für 2 Wochen, ist doch einfacher
Bei einem Mietwagen müsste ich mir dauerhaft Gedanken machen über jeden Kratzer den mir eventuell jemand mit seiner Tür auf dem Parkplatz oder sonst wo reinmacht.
Bis Deine erste Versicherungsrechnung vorliegt bist Du doch schon wieder aus dem Urlaub zurück und hast das Fahrzeug wieder abgemeldet. Also bittest Du dann folgend die Versicherung den Vertrag abzurechnen und zahlst die Differenzsumme.
Der Rest des Jahresbeitrages der KFZ-Steuer wird dann nach Abmeldung aber wieder zurück überwiesen.