PKW abmeldung, bleiben die Prozente bestehen?
Ich habe mein PKW abgemeldet und werde mir erst wieder in einigen Monaten ein neues Auto zulegen. Werde ich dann bei der Versicherung höher eingestuft oder bleiben die Prozent nachwievor so bestehen? Wenn ich eine andere Versicherung nehmen sollte bleibe ich dann in gleichen Schadensfreiheitsklasse oder fange ich dort wieder bei 0 an?
10 Antworten
Sofern Du im laufenden Versicherungsjahr bis 31.12.2010 ein Fahrzeug mindestens 180 Tage angemeldet hast und keinen ersatzpflichtigen belastenden Schaden verursacht hast, wird Dein Vertrag im kommenden Jahr um eine Schadenfreiheitsklasse nach oben gestuft. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt mind. 7 Jahre erhalten. Bei der LVM sogar zeitlich unbegrenzt.
Hallo elgreeco,
es ist anbieterabhängig, wie lange deine SF-Klasse erhalten bleibt, wenn sie unbenutzt ist.
Bei uns bleibt die SF-Klasse 10 Jahre unverändert erhalten. Es gibt Anbieter, bei denen verfällt sie schon nach 7 Jahren. Aber so wie du schreibst, wirst du die relevanten Grenzen bei weitem nicht erreichen ;))
Es gibt bei einer "Unterbrechung" aber noch eine interessante Regel, die aber auch wieder anbieterabhängig ist:
- wenn sie weniger als 6 Monate im Jahr beträgt, würde die SF-Klasse zur nächsten Hautpfälligkeit gestuft
- wenn sie länger als 6 Monate andauert, verfällt das Anrecht auf die Weiterstufung
Ich wünsche dir einen schönen Mittwoch Abend!
Viele Grüße
Lydia vom DEVK-Team
Die Prozente sind personenbezogen und verfallen nach 7 Jahren, wenn sie nicht genutzt werden. Zusätzlich wird für jedes Jahr in welchem kein Führerschein bestand ein Jahr vom Schadenfreiheitsrabatt abgezogen.
Sprich du meldest 2010 dein Auto ab und fährst 2014 alkoholisiert mit einem anderen Fahrzeug und verlierst deinen Führerschein für ein Jahr und möchtest 2016 wieder ein Fahrzeug anmelden. Dein alter Rabatt wird hergenommen und 1 Jahr wird abgezogen.
Bist du in der Zeit unauffällig besteht exakt der gleiche Schadenfreiheitsrabatt wie am Tag der Abmeldung.
Wenn du den Führerschein abgeben musst, und bekommst einen neuen, kannst du wieder von vorne anfangen. Weil jede Gesellschaft eine Kopie des Führerscheins sehen will. Es zählt das Ausstellungsdatum.
Yep, die bleiben. Und noch besser,Du kannst handeln. Suche einen besseren Tarif und schon wird es fröhlicher für Dich. Ich habe jahrzehntelang keine Versicherung gehabt, weil die bei Leasing mit bei ist. Bevor das Geschäft in's Wasser geht werden die Jungs freundlich. Giolt auch für Papas Waagen. Ich habe Erfahrung, abe kann sie kaum nachweisen...
Der Rabattsatz bleibt 7 Jahre lang erhalten. Bei einem Versichererwechsel, nimmst du den Rabatt mit. Die abgebende Gesellschaft bescheinigt aber nur den tatsächlich selbst "erfahrenen" Rabatt. Also keine günstigere Einstufung, die man z.B. durch Zweitwagenregelung erhalten hat.