Kurzzeitkennzeichen beantragen mit kopie?
Hallo liebe Community,
Ich würde nächsten Wochenende ein Auto anschauen und es wahrscheinlich gleich mitnehmen. Leider ist der Verkäufer ein Stück von mir entfernt. Daher dachte ich ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen damit ich es mitnehmen kann oder auch nicht je nachdem wie das Auto ist. Da der Verkäufer weit von mir entfernt ist würde es mich interessieren ob der Verkäufer mir Zulassungsbescheinigung 1 und 2 sowie ein gültiger Tüv Bericht als E-Mail schiken kann und ich den Ausdruck zur zulassungsstelle bringen kann um kurzzeitkennzeichen zu beantragen. Würde das gehen oder braucht man unbedingt original. Die evb hol ich ja bei meiner Versicherung
Vielen Dank schon mal im Voraus
5 Antworten
Nur Originale: Zul.-Bescheinigungen und HU-Bericht.
Die EVB-Nummer hingegen kannst Du dem Sachbearbeiter in der Zul.-Stelle mündlich sagen.
deine Frage wurde ja schon ausreichend beantwortet.
In der Fahrzeugzulassungsverordnung findet man aber noch einen Hinweis, der bei vielen Usern scheinbar nicht bekannt ist.
§ 16a FZV - Einzelnorm
(2) Auf Antrag hat die örtlich zuständige Zulassungsbehörde
oder die für den Standort des Fahrzeugs zuständige Zulassungsbehördebei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen auf den Antragsteller ausgestellten Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster der Anlage 10 auszufertigen.
Bedeutet man kann auch am Standort des Fahrzeugs ein Kurzzeitkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsbehörde beantragen.
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16a.html
Gruß Apolon
Eine Kopie reicht aus. Allerdings muss das Fahrzeug abgemeldet sein. Ist es noch zugelassen, bekommst du dafür kein Kurzzeitkennzeichen.
die eVB ist genau 6 Monate gültig
Du brauchst nur das Überführungskennzeichen...
benötigen tust du folgende dinge
Die eVB-Nummer - diese Nummer bekommst du bei deiner Versicherung
Eine gültige TÜV-Bescheinigung
Deinen Ausweis oder Reisepass
Den Fahrzeugschein oder alternativ den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I oder II)
Fertig.
Den Schein könnte er dir per Mail schicken... als PDF zum Ausdrucken...
Ob die Zulassungstelle denn so animmt mußt du mal nachfragen...
Denke aber schon - wer schickt den schon das Original . ?
Deinen Ausweis oder Reisepass
mit RP wird auch eine Meldebestätigung gefordert
Den Fahrzeugschein oder alternativ den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I oder II)
nix alternativ - es wird BEIDES gefordert
Stimmt leider nicht ganz .. hab noch mal beim Straßenverkehrsamt hier bei mir nachgeschaut - - Die wohlen Tatsächlich nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2 haben...
Aber sie schreiben auch das eine Kopie davon angenommen wird.
Wie das jetzt in deiner Region aussieht weiß ich nicht - kann ja von LAND zu LAND unterschiedlich sein...
Ja mit dem Ausweis oder Reisepass muß man sich natürlich ausweisen - - können.
du benötigst Orginale - Kopien kann jeder anfertigen
ok danke schonmal. Und wad ist wenn ich von der Versicherung meine evb bekomme. Muss ich sie am selben tag bei der zulassungsstelle "einlösen" oder kann ich ab den tag wo ich evb bekommen hab auch 2 oder 3 tage danach zur zulassungsstelle gehen? Vielen Dank schon mal