Fahrzeug zulassen, obwohl Kurzzeitkennzeichen noch gültig?
Hey, ich habe heute ein Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen überführt. Das Kennzeichen ist ab heute 3 Tage gültig. Nun wollte ich das Fahrzeug morgen schon normal mit einem "festen" Kennzeichen zulassen. Ist dies möglich, obwohl das Kurzzeitkennzeichen noch gültig ist?
Danke schon mal im Voraus!
6 Antworten
Das solltest Du sogar, wenn Du keinen Ärger riskieren willst. das Kurzzeitkennzeichen ist nämlich nicht zum Herumfahren innerhalb der Zeit, sondern nur für bestimmte Zwecke zugelassen:
Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
ja, natürlich. so wird sich das in den meisten fällen ergeben.
du kannst dir beliebig evbs hohlen und damit zulassen. abgerechnet werden letztlich nur die, auf die tatsächlich eine zulassung erfolgte.
annokrat
Das Kurzzeit ist maximal 5 Tage gültig und eine Ausnahmesituation.
Sobald du die Möglichkeit hast, ein Dauerkennzeichen draus zu machen, solltest du zuschlagen.
Denn mit Dauerkennzeichen bist du umfassender versichert. Sobald du das Dauerkennzeichen hast, ist das Kurzzeit aufgehoben.
Hey lieber sachsenMTB,
du mußt nur daran denken, dass du eine neue eVB-Nr. für die endgültige Zulassung vom Versicherer benötigst ;-)
Gruß siola55
Hallo, Ja dafür ist es vorgesehen. Für so herumfahren ist das Kurzzeitkennzeichen nicht vorgesehen.
Bei Vertragsabschluss mit der Versicherung darauf achten, das die Kurzkennzeichenzeit im Vertrag mit verrechnet werden.
Viel Erfolg und gute Fahrt.
Aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1914