Fahrzeug zulassen, obwohl Kurzzeitkennzeichen noch gültig?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das solltest Du sogar, wenn Du keinen Ärger riskieren willst. das Kurzzeitkennzeichen ist nämlich nicht zum Herumfahren innerhalb der Zeit, sondern nur für bestimmte Zwecke zugelassen:

Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten

ja, natürlich. so wird sich das in den meisten fällen ergeben.

du kannst dir beliebig evbs hohlen und damit zulassen. abgerechnet werden letztlich nur die, auf die tatsächlich eine zulassung erfolgte.

annokrat

Das Kurzzeit ist maximal 5 Tage gültig und eine Ausnahmesituation.

Sobald du die Möglichkeit hast, ein Dauerkennzeichen draus zu machen, solltest du zuschlagen.

Denn mit Dauerkennzeichen bist du umfassender versichert. Sobald du das Dauerkennzeichen hast, ist das Kurzzeit aufgehoben.

Hey lieber sachsenMTB,

du mußt nur daran denken, dass du eine neue eVB-Nr. für die endgültige Zulassung vom Versicherer benötigst ;-)

Gruß siola55

Hallo, Ja dafür ist es vorgesehen. Für so herumfahren ist das Kurzzeitkennzeichen nicht vorgesehen.
Bei Vertragsabschluss mit der Versicherung darauf achten, das die Kurzkennzeichenzeit im Vertrag mit verrechnet werden.

Viel Erfolg und gute Fahrt.

Aus dem Oldenburger Münsterland

Bley 1914