Auto als Zweitwagen auf einen Freund zulassen?
Hallo Zusammen,
habe mich nach langer Zeit von meiner Freundin getrennt. Nun möchte ich das Auto was ich aktuell fahre übernehmen. Das Auto wurde vom Vater meiner Ex-Freundin bezahlt und ist aktuell auf meine Ex-Freundin zugelassen.
Man muss dazu sagen, auf mich persönlich war noch nie ein Auto zugelassen, weil es sich für mich nie ergeben hat. Ebenso habe ich rein familär nicht die Möglichkeit das Auto auf einen Angehörigen zu zulassen aus unterschiedlichen Gründen.
Jetzt habe ich folgende Möglichkeit, entweder das Auto auf mich zulassen und richtig viel zahlen oder das Auto auf meinen Kumpel zulassen und fast die Hälfte mtl. weniger zahlen.
Thema Autoversicherung. Wie sieht es rein rechtlich aus, wenn ich das Auto auf meinen Kumpel zulasse wenn....
.. der Vater meiner Ex-Freundin Fahrzeugbesitzer ist solange ich es abbezahlt habe
... mein Kumpel Fahrzeughalter ist rein von der Versicherung
... und ich eingetragener Fahrer bin der das Auto letztendlich abbezahlt!
Worauf muss ich achten? Wie sieht es im Schadensfall aus? Birgt das ganze Risiken für mich? Macht das ganze Sinn?
Ich bin in der Hinsicht Laie und würde mich über jede Konstruktive Antwort freuen.
8 Antworten
Ich bin in der Hinsicht Laie und würde mich über jede Konstruktive Antwort freuen.
Dies erkennt man sofort.
Denn zuerst musst du mal abklären, ob der Fahrzeugeigentümer (also der Vater deiner EX-Freundin) dir das Fahrzeug überhaupt überlässt.
Wenn ja, solltest du einen Versicherungsvermittler in Ortsnähe aufsuchen und die Möglichkeiten bezüglich der Kfz-Versicherungs-Einstufung mit ihm besprechen.
Uns fehlen hier zu viele Details, um dir weiter helfen zu können.
Gruß N.U.
Um solche Fragen zu beantworten, ist dein Versicherungsvermittler bei dem du die Kfz-Versicherung abschließt zuständig.
Hatte ich doch schon geschrieben!
Als Zweitwagen anmelden bringt nicht viel. Jede neue Versicherung fängt mit relativ hohem Beitrag an.
Natürlich kann man ein Auto auf jemand anderen versichern und zulassen, dabei muss man aber darauf achten, dass du ihn auch fahren darfst. Das wiederum macht es auch teurer. Da müsstet du und dein Kumpel eben ausrechnen lassen wie hoch der Beitrag wäre.
Auf jemand anderen zulassen und auf dich versichern (abweichende Halterschaft) macht es auch nur teurer.
Auch das hat allerdings den Nachteil, dass du keine eigenen Schadenfreiheitsjahre aufbaust. Früher oder später wirst du also beim vollen Beitragssatz einsteigen müssen, wenn es keinen gibt, dessen Prozente du übernehmen kannst..
Man muss dazu sagen, auf mich persönlich war noch nie ein Auto
zugelassen, weil es sich für mich nie ergeben hat. Ebenso habe ich rein
familär nicht die Möglichkeit das Auto auf einen Angehörigen zu zulassen
aus unterschiedlichen Gründen...
Jetzt habe ich folgende Möglichkeit, entweder das Auto auf mich zulassen
und richtig viel zahlen oder das Auto auf meinen Kumpel zulassen und
fast die Hälfte mtl. weniger zahlen.
Hey fragerizor, wie alt bist du denn und wie lange hast du schon deinen Fühtrerschein???
Bei mind. 3 Jahren Führerscheinbesitz hast du bei den meisten Versicherern Anspruch auf die Führerscheinregelung mit Einstufung SF 1/2, welche einem Beitragssatz von ca. 60% bis max. 85% beträgt, je nach Versicherer und dessen AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen).
Gruß siola55
Hi Siola, vielen Dank für deine Antwort. Ich bin über 23 Jahre alt und habe bereits seit 7 Jahren meinen Führerschein. Vllt. muss ich meine Frage etwas präziser formulieren. Ich habe bedenken was die Konstellation bezüglich Fahrzeugeigentürmer, Fahrzeughalter und Fahrer betrifft. Wenn ich das Auto bei dem Vater meiner Ex-Freundin abbezahlen, bleibt er ja vorerst Fahrzeugeigentümer. Wenn ich nun das Auto als Zweitwagen über meinen Kumpel versichern lasse, muss ich das Auto auch auf Ihn zulassen? Oder ist es möglich das Auto auf mich zuzulassen und das Auto wird über Ihn versichert? Mir fehlt auf dem Gebiet schlicht und ergreifend das Hintergrundwissen :( Was den finanziellen Aspekt betrifft spielen natürlich mehrere Faktoren eine Rolle das ist mir bewusst.
Ich bin über 23 Jahre alt und habe bereits seit 7 Jahren meinen Führerschein.
Dann hast du schon mal Anspruch auf die Führerscheinregelung (mind. 3 Jahre Führerscheinbesitz) mit Einstufung SF 1/2 und einem Beitragssatz in der Kfz-Haftpflichtversicherung von ca. 60% bis max. 85%, je nach Versicherer ;-)
Da mußt du doch das Auto nicht als Zweitwagen über deinen Kumpel versichern lassen und das Auto auch nicht auf auf Ihn zulassen ;-)
Ich habe bedenken was die Konstellation bezüglich Fahrzeugeigentürmer, Fahrzeughalter und Fahrer betrifft.
Falls Fahrzeughalter und Versich.nehmer nicht identisch sind, gibt es in der Regel einen Zuschlag; auch für Fahrer unter 25 Jahren verteuert sich die Prämie ebenso :-(
Wenn ich nun das Auto als Zweitwagen über meinen Kumpel versichern lasse, muss ich das Auto auch auf Ihn zulassen?
Davon kann ich dir nur abraten, da du ja eh' Anspruch auf die SF 1/2 Einstufung anhand der Führerscheinregelung hast!
Mir fehlt auf dem Gebiet schlicht und ergreifend das Hintergrundwissen...
... deshalb solltest du dich unbedingt in einem Versich.maklerbüro in deiner Nähe ausführlich über sämtliche Sondereinstufungen informieren lassen.
Nun möchte ich das Auto was ich aktuell fahre übernehmen. Das Auto wurde vom Vater meiner Ex-Freundin bezahlt und ist aktuell auf meine Ex-Freundin zugelassen.
Wer bitte war denn bisher Versich.nehmer???
Wenn du nicht erst seit gestern den Führerschein hast - frag bei der Versicherung, mit welcher SF-Stufe sie dich einsteigen lassen.
Bereits SF½ oder SF1 würden recht ordentlich was wegschaffen.
https://docs.google.com/spreadsheets/d/1_20iehymlICky8_S5_qmKeHIwwBYk7PaPTkmuRLISNo/edit#gid=0
erkundige dich erstmal, ein Zweitwagen ist auch nicht viel billiger als deine eigene Versicherung
... na ja, meine benötigt dafür 48% Beitrag, wenn denn die Anfänger/Fahrer über 23 Jahre jung sind.
48 % von 10.000 sind ja auch 4.800 €
Also wenn ich nicht vorher abgeklärt hätte ob er mir das Auto überlässt, würde hier keine Anfrage stellen. Mit Laie war eigentlich die Konstellation Mit Fahrzeugeigentümer, Fahrzeughalter sowie eingetragener Fahrer gemeint. Hierbei geht es mir grundsätzlich nicht um den finanziellen Aspekt, denn hierfür spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Mir ging es eigentlich rein um das rechtliche. Ist diese Konstellation möglich? Verbergen sich im Schadensfall oder bei der Zulassung Risiken? Oder hat jemand schon mal so eine Erfahrung gemacht und kann mir sinnvolle Tipps geben?!