Parken mit Sommerreifen
Kürzlich diskutierten wir in der Kneipe über den nächsten Winter, der (vielleicht?) kommen wird. Da ich einen seltenen Oldtimer fahre und dafür keine Winterreifen besitze, werde ich ihn bei winterlichen Bedingungen wohl abstellen müssen. Ich wohne nur zur Miete und habe keine Garage. Deshalb werde ich dann das weiterhin angemeldete und zugelassene Auto in einer öffentlichen, offiziellen Parkbucht vor dem Haus parken müssen. Nun sagte mein Kumpel, dass dies juristisch sehr gefährlich sei. Denn wenn ein anderes Fahrzeug bei Glatteis gegen meinen Wagen schleuderte, träfe mich zumindest eine erhebliche Teilschuld, wenn nicht sogar die Alleinschuld, da mein Auto nur mit Sommerreifen bestückt wäre. Ein anderer Kumpel sieht dies umgekehrt. Wer hat nun recht?
10 Antworten
Dich trifft keine Schuld, da der Unfall nicht durch Dich oder Dein Fahrzeug verursacht wurde. Parkende Fahrzeuge können keinen Unfall verursachen.
Dein 2. Kumpel hat Recht. Nur wenn das Fahrzeug bewegt wird, brauchst Du Winterreifen und das auch nur an Tagen mit entsprechenden Wetterverhältnissen. Bei gutem Wetter darfst Du auch mit Sommerreifen rumgurken.
Finde eine andere Möglichkeit deinen Oldie zu überwintern. Viel zu riskant andere Autos könnten reinrutschen, der Schneepflug kann ihn auch erwischen. Ist ja nicht davon auszugehen, daß jeder Winter so mild ausfällt wie 2013/14. Wenn er dann unter einem Schneehaufen begraben ist....
Das mit den Sommerreifen kommt meines Wissen nur zum Tragen, wenn du im Winter bei Schnee und Glatteis damit fahren und in einen Unfall kommen würdest.
???
So ein Blödsinn. Was ändert die Bereifung des parkenden Fahrzeugs daran, ob jemand in es hineinfährt?
Dich trifft keine Schuld, wenn ein Auto dein Auto rammt, auch wenn du Sommerreifen hast. Das war ja für den Unfall völlig irrelevant.
Eine Mitschuld trifft einen nur, wenn man einen Unfall hat und dieser auch auf die falsche Bereifung zurück zu führen ist.