Muss ich als Nutznießer die Kosten für die Abschleppung eines nicht angemeldeten Autos tragen wenn dieses in dem von mir angemeldeten Halteverbotes steht?
Hallo ich habe eine Frage,
ich bin Ende letzten Jahres umgezogen und habe ein Halteverbot ordnungsgemäß angemeldet und aufstellen lassen. Am Umzugstag stand immernoch ein Auto mitten im Halteverbot, sodass weder der Platz vor noch nach dem Auto für den Umzugswagen benutzt werden konnte. Da wir weder eine Gefahr für den Verkehr beim Rangieren noch Schäden an anderen Autos verursachen wollten haben wir die Polizei gerufen. Diese kam auch und hat festgestellt, dass das Auto platte reifen und ein amerikanisches Kennzeichen hat. Das Auto wurde abgeschleppt.
Wir mussten sogar eine polizeiliche Aussage tätigen warum das Auto abgeschleppt wurde.
Nun bekommen wir einen Bescheid in dem steht, dass kein Halter ermittelt werden konnte und wir nun als Nutznießer für die Abschleppung bezahlen sollen.
Von den Polizeibeamten wurden wir jedenfalls nicht darauf hingewiesen und waren entsprechend überrascht.
Nach meinem Verständnis hätte das Auto als nicht "angemeldeter Wagen" dort sowieso nicht stehen dürfen. Hätte die Polizei das Auto nicht sowieso abschleppen müssen?
ist es wirklich rechtens, dass mir nun als gesetzestreuer Bürger die kosten dafür übergeholfen werden obwohl ich schon für das Halteverbot bezahlen musste? Welches ich nicht hätte nutzen können wenn das Auto nicht abgeschleppt worden wäre
Hoffentlich habt ihr eine Antwort für mich