Muss ich als Nutznießer die Kosten für die Abschleppung eines nicht angemeldeten Autos tragen wenn dieses in dem von mir angemeldeten Halteverbotes steht?
Hallo ich habe eine Frage,
ich bin Ende letzten Jahres umgezogen und habe ein Halteverbot ordnungsgemäß angemeldet und aufstellen lassen. Am Umzugstag stand immernoch ein Auto mitten im Halteverbot, sodass weder der Platz vor noch nach dem Auto für den Umzugswagen benutzt werden konnte. Da wir weder eine Gefahr für den Verkehr beim Rangieren noch Schäden an anderen Autos verursachen wollten haben wir die Polizei gerufen. Diese kam auch und hat festgestellt, dass das Auto platte reifen und ein amerikanisches Kennzeichen hat. Das Auto wurde abgeschleppt.
Wir mussten sogar eine polizeiliche Aussage tätigen warum das Auto abgeschleppt wurde.
Nun bekommen wir einen Bescheid in dem steht, dass kein Halter ermittelt werden konnte und wir nun als Nutznießer für die Abschleppung bezahlen sollen.
Von den Polizeibeamten wurden wir jedenfalls nicht darauf hingewiesen und waren entsprechend überrascht.
Nach meinem Verständnis hätte das Auto als nicht "angemeldeter Wagen" dort sowieso nicht stehen dürfen. Hätte die Polizei das Auto nicht sowieso abschleppen müssen?
ist es wirklich rechtens, dass mir nun als gesetzestreuer Bürger die kosten dafür übergeholfen werden obwohl ich schon für das Halteverbot bezahlen musste? Welches ich nicht hätte nutzen können wenn das Auto nicht abgeschleppt worden wäre
Hoffentlich habt ihr eine Antwort für mich
3 Antworten
Salue
Ich schreibe Dir aus der Schweiz, das Gesetz ist aber durchaus vergleichbar.
Ich bin selber Eigentümer eines Vorplatzes in einer Stadt wo Parkplätze rar sind. So habe ich vor Jahren ein Parkverbot für diesen Platz durch die entsprechende Behörde bewilligt bekommen.
Nun, des stehen trotzdem immer fremde Autos dort, vielfach bin ich mit meinen eigenen Autos blockiert, weil ich nicht aus der Garage fahren kann.
Ich habe nun folgende Möglichkeiten:
Ich kann den Halter des Wagens bei der Polizei verzeigen. Er bekommt dann eine recht hohe Busse. Rausfahren kann ich trotzdem nicht.
Ich kann also auch den Wagen abschleppen lassen. Da ich der Auftraggeber bin, muss ich die Rechnung dafür selber bezahlen. Ich habe aber das Recht, die Kosten beim fehlbaren Fahrzeughalter wieder geltend zu machen. Ob das gelingt, ist eine andere Frage.
Die Polizei darf den Wagen nicht einfach abschleppen, er steht ja auf meinem privaten Areal. Da ändert auch nichts daran, wenn Du diese bestellst.
Die müssen Dich auch nicht darauf aufmerksam machen, dies ist ja geltendes Gesetz.
Das gleiche gilt auch für Abfall, den ein "netter" Mitbürger in Deinem Garten entsorgt. Kann dieser nicht ausfindig gemacht werden, musst Du diesen auf Deine Rechnung entsorgen. Auch das habe ich schon erlebt.
Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht dasselbe. Ich kann Deine Begeisterung förmlich nachfühlen !
Tellensohn
Wow. Amerikanische Autos sieht man hierzulande echt selten. Dass kein Halter ermittelt werden konnte überrascht mich aber nicht. Hätte ich gleich mal prophezeit. Da hat wohl jemand sein Auto entsorgt...
Die Zahlungsaufforderung beruht vermutlich auf einer lokalen Gesetzgebung (Gebührenordnung der Kommune), bin mir aber nicht sicher.
Unterm Strich ergibt es aber Sinn. Schließlich war das Halteverbot ja keine gefahrenabwehrende Anordnung, sondern beruht auf deinem Anliegen, umzuziehen. Es ging nicht darum, z.B. die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge sicherzustellen, was der Allgemeinheit zugute gekommen wäre. Warum sollte dann die Allgemeinheit zahlen, damit du umziehen kannst?
Ich vermute dass hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Ich würde ja einfach mal den Ersteller des Bescheides nach der rechtlichen Grundlage fragen.