Autismus overload meltdown shutdown im gesetz?

5 Antworten

Das ist mir nicht bekannt - kenne allerdings auch nicht das Strafgesetzbuch auswendig.

Ich denke mal, dass du jetzt alt genug bist und die Situationen sowie deinen Körper kennst, in denen ein Overload stattfindet bzw. stattfinden kann.
Sprich, du solltest jetzt mehr Möglichkeiten haben diese Situationen zu meiden.

Ich käme gar nicht auf die Idee, da den Overload bzw. das Meltdown als Entschuldigung zu nehmen.
Höchstens als Erklärung.

bei jedem ist der autismus anders ausgeprägt straf milderung wird wahrscheinlich nicht sein (bin selber autist)

Blackmont 
Beitragsersteller
 14.01.2017, 18:53

Aber bei anderen menschen heißt es ja auch manchmal unzurechnungsfähigkeit

TreyMaster2  14.01.2017, 18:55
@Blackmont

das heißt es nur wenn er oder sie den psychologischen test durchfällt bzw. befunde gibt dann kann man auf unzurechnungsfähigkeit plädieren

Bitte sei vorsichtig mit Deinen "Wünschen" (Überlegungen).... Hoffnungen!? Was auch immer Du hast.

Wenn Du aufgrund eines Meltown etwas zerstörst, dann gilst Du als "fremdgefährdend". Vor allem dann, wenn Du dies nicht beeinflussen kannst. Somit auch gar nicht abgewogen werden kann, inwieweit die Zerstörung geht.

Und im Grunde ist es "Aggression". Hinter Aggression verbirgt sich sehr oft Angst, Verzweiflung, Hilfslosigkeit, Verwirrung,....... und genau daran solltest Du arbeiten. Ja, es kann daran gearbeitet werden. Denn es gibt Gründe für die Meltowns. Auch, wenn es Reize wie Licht, ... äußeres Chaos ist.

Der erste Schritt ist es, Verantwortung für sein eigenes Handeln zu übernehmen. Natürlich kann es sein, dass es sich strafmildernd auswirkt. Aber sobald Du keine Verantwortung mehr für Dein Handeln übernimmst, so wird es oft von anderen übernommen. Was nicht zuletzt in einer Psychiatrie enden kann. Wo Medikamente Deine Meltowns dann ruhig stellen sollen. Wo Du dadurch ruhig gestellt wirst.

Bitte übernehme Verantwortung für Dein Handeln. Bitte finde Wege, um einen Umgang mit Dir und Deinem Sein zu finden.

Das kann in letzter Konsquenz zu einer unbefristeten Unterbringung in einer Psychiatrischen Anstalt, gem. § 63 StGB führen.

Würde ich in der Öffentlichkeit durchdrehen, anderen Schaden zufügen und das geht vor Gericht, wird vom Gericht ein Gutachter bestellt und je nachdem wie die Einschätzung lautet können eine Geldstrafe und oder Sozialstunden raus kommen bis hin zur Einweisung und Bestellung eines Sachwalters (je nachdem was schon an Vorgeschichten und eventuellen Straftaten vorliegt)