Kriegt man mit Asperger Erwerbsunfähigkeitsrente?
Wurde ja 2011 geändert.
2 Antworten
Hallo sani90,
Sie schreiben:
Kriegt man mit Asperger Erwerbsunfähigkeitsrente?<
google>>wikipedia.org/wiki/Asperger-Syndrom
Antwort:
Bei der Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente kommt es weniger auf die einzelne Bezeichnung einer gesundheitlichen Störung, als vielmehr auf die fachübergreifende und tatsächliche Auswirkung auf die Leistungsfähigkeit insgesamt an!
Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, der kann zum Beispiel keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit in Anspruch nehmen, sondern muß an Hand seiner medizinischen Nachweise/Arztberichte, Klinikentlassungsberichte glasklar und unmißverständlich nachweisen, daß seine Leistungsfähigkeit auf Grund seiner gesundheitlichen Beschwerden auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!
Meist liegt der Knackpunkt beim Passus:
Leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt!
Unter leichten Tätigkeiten versteht die DRV zum Beispiel: Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, Regalbefüller und sehr viele andere wie z.B. unter folgendem Link der DRV:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_240ANL2
Das heißt im Kartext:
Sie müßen in der Regel nachweisen, daß Sie selbst diese leichten Tätigkeiten nur noch unter 3 Stunden pro Arbeitstag ausüben können!
Seltene Erkrankungen/Diagnosen oder allgemeine, pauschale Diagnosen wie Fibromyalgie, Burnout und manche andere werden von der DRV meist abgeschmettert und nicht anerkannt.
Betroffene und deren Ärzte sind hier also verstärkt gefordert, jede einzelne Erkrankung detailliert zu erfassen und dann anschließend die Auswirkungen aller Einzelerkrankungen im Gesamten, Fachübergreifend, unwiderlegbar zu begründen.
Derartige, ausführliche Arztberichte stellen die betreffenden Ärzte oft vor eine sehr große Herausforderung, was den erheblichen Zeit- und Verwaltungsaufwand anbelangt!
Diese Kosten werden von den Sozialversicherungsträgern meist nicht übernommen und Betroffene tut sehr gut daran, mit Ihren bestreffenden Ärzten einen speziellen Kostenrahmen für dieses erheblichen Verwaltungsaufwand zu vereinbaren!
Eine gute Möglichkeit, einzelne gesundheitliche Beschwerden zu erfassen besteht z.B. darin, sich an den GDS/GDB-Tabellen sowie am Kieler Schmerzfragebogen und am Gesundheitsfragebogen "PHQ-D" zu orientieren!
Folgende Links sind bei alledem sehr hilfreich:
google>>deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/56111/erwerbsminderungsrentedasnetzfueralle_faelle.pdf
google>>vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
googel>>versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html
google>>schmerzklinik.de/wp-content/uploads/2009/02/schmerzfragebogen1.pdf
google>>klinikum.uni-heidelberg.de/fileadmin/medizinischeklinik/Abteilung2/pdf/KomplettPHQFragebogen.pdf
google>>klinikum.uni-heidelberg.de/Klinik-fuer-Allgemeine-Innere-Medizin-und-Psychosomatik.1088.0.html
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Danke, sehr hilfreich.
Was wurde 2011 geändert?
Man kann mit dem Asperger-Syndrom Erwerbsminderungsrente beantragen, ja. Es kommt aber darauf an, wie genau sich das Asperger-Syndrom beim einzelnen Asperger-Autisten so auswirkt. Und ganz stark kommt es auf die Ämter an.
Es gibt Aspies, die verzweifelt diese Rente beantragen, aber nicht kriegen, und es gibt welche, die gerne arbeiten wollen, aber in diese Rente gedrängt werden von den Ämtern. Beides schon gelesen.
Ach so, das meinst du. Das war 2010, Oktober.
Oh, es gibt nicht nur diese zwei möglichen Fälle. Es gibt auch Asperger-Autisten, die erfolgreich Erwerbsminderungsrente beantragten.
Es wird aber wohl wesentlich mehr Aspies geben, die verzweifelt einen Job suchen als verzweifelt Rente zu beantragen versuchen.
Könnte ich den mit dem Aspergersyndrom meine Ausbildung zur MTAF fortsetzen? Die meinten das ginge nicht. Begündung fehlt.
Habe auch gehört, dass es Ärzte mit Asperger gibt und Asperger eigentlich von keinem Beruf ausschließt, also müsste es ja gehen.
Ich gehöre wohl eher zu letzteren und wollte eigentlich aufgeben. Wahrscheinlich darf man die Rente einfach nicht selber beantragen, sondern das Amt muss einen dazu bringen, damit es glaubwürdig erscheint.
2011 wurde geändert, dass man nicht mehr automatisch 50% Schwerbehinderung gut geschrieben bekommt. Kommt jetzt auf die Autismus-Spektrums-Störung an.