Wie wird definiert, ob eine Wohnung beim Auszug in einem guten / besenreinen / übergabefähigen Zustand ist?
Hallo Zusammen,
ich habe folgende Situation: Ich bin Mieter in einer Wohnung und würde gerne umziehen. Der Mietvertrag wurde vor 8 Jahren abgeschlossen, es sind keine besonderen Fristen vereinbart worden, d.h. es gelten lt. Mietvertrag für mich 3 Monate zum Monatsende Kündigungsfrist.
Die Problematik, die ich nun sehe, ist folgende: Es wurde kein Übernahmeprotokoll gemacht, es wurde keine Kaution bezahlt. Die Wohnung wurde bei Mietbeginn nur oberflächlich renoviert, es wurde in manchen Teilen ein billiger Teppich verlegt, etc. Die Wohnung selbst ist in einem guten Zustand, sicher, gestrichen werden muss bei Auszug, was auch kein Problem ist. Sonst ist aber alles in einem funktionierenden, ordentlichen Zustand. Meiner Bewertung nach.
Der Teppich hat nun nach all den Jahren keine brandneue Optik mehr, aber wo Dinge benutzt werden, entsteht nun mal auch Abnutzung. Die Möbel, die überlassen wurden, sind auch noch alle in Ordnung.
Die Frage ist: Wer hat hier Nachweispflicht, dass die Möbel, Teppich, Gegenstände in einem ordentlichen Zustand übergeben und auch wieder abgegeben werden? Sprich, kann der Vermieter hier wegen jeder Kleinigkeit an mich Forderungen stellen?
Danke für eure Hilfe und Grüße.