Auszug aus möbliert vermieteter Wohnung?
Kann man nach 30jähr. Mietdauer in einer möbliert vermieteten Wohnung alle Möbel zurücklassen , weil dies angeblich noch die Originalmöbelstücke sind? Der ehemalige Vorbesitzer der Wohnung, der den Mietvertrag abgeschlossen hat und die Möbel gestellt hat ist schon verstorben.
1 Antwort
Wurde die Wohnung möbliert angemietet, also muß der Mieter sogar die Möbel zurücklassen. Er dürfte sie nur mit Zustimmung des Vermieters entfernen. Der neue Eigentümer tritt in die Rechte und Pflichten des Vorbesitzers ein. Daraus folgt dann, dass er dann auch nach 30jähriger Mietdauer den "Sperrmüll" entsorgen muß.