Auszug aus einer WG mit ALG II?

3 Antworten

du musst die zusicherung einer wohnung beantragen. wenn dein kumpel dir bestätigt, dass du aus dem mietvertrag fliegst innhalb der normal vereinbarten fristen, dann passiert auch ncihts weiter. such dir die kosten der unterkunft die maximal möglich sind oder lass sie dir vom jc sagen und such dir danach eine wohnung. reich drei angebote von vermietern ein und lass dir eine genehmigen.

beziehst du bereits volle leistungen: regelsatz plus miete, wirst du das auch dann bekommen. kriegst du bereits nur den regelsatz, da ein auszug nicht als notwendig ersehen wurde weg von deinen eltern, bekommst du auch weiterhin nur diesen regelsatz für u25.

Da du Zeit hast geh beim Jobcenter zu deinem Sachbearbeiter und frag da nach. Kannst dann alles erklären und bist auf der sicheren Seite.

Viel Glück

Bei sowas kann das Jobcenter echt giftig werden, weil die dann für deine Wohnung (mehr) Geld bezahlen müssen. Man darf ausziehen wenn sie das genehmigt haben und das zusammenleben mit den Eltern als nicht Zumutbar betrachtet wird.

Annabelle123151 
Beitragsersteller
 09.04.2019, 01:42

Das Zusammenleben mit meinen Eltern ist in der tat nicht zumutbar. Deshalb habe ich seitdem ich 15 bin in Unterkünften vom Jugendamt gewohnt. (Mutter ist psychisch Krank und mein Vater hat keinen Platz /Geld) Und jede andere Wohnung wäre für das Jobcenter teurer als das einzelne Zimmer.

JobcenterTycoon  09.04.2019, 01:48
@Annabelle123151

Du brauchst nur eine genehmigung vom Jobcenter. Müsste möglich sein, weil deine Eltern da aus dem raster fallen.