Auszug aus einer WG mit ALG II?
Ich wohne seit 4 Monaten mit einem guten Freund in einer zweier WG. Es ist seine Eigentumswohnung und ich habe ein Zimmer von Ihm mit einem regulären Mietvertrag angemietet. Jetzt haben wir gemerkt, dass wir uns zwar als Freunde mögen aber das Zusammenleben gar nicht klappt. Es kommt immer wieder zu Streitereien um Kleinigkeiten usw...
Deshalb würde ich gerne wieder ausziehen. Allerdings beziehe ich ALG II und bin unter 25 Jahren alt und kann nicht bei meinen Eltern wohnen.
Wir haben überlegt einen Mietauflösungsvertrag aufzusetzen. Allerdings wissen wir nicht ob das seitens des Amts toleriert wird. Wisst Ihr ob man als ALG II Empfänger einfach so ausziehen darf oder einen triftigen Grund braucht?
Vielen Dank für eure Hilfe
3 Antworten
du musst die zusicherung einer wohnung beantragen. wenn dein kumpel dir bestätigt, dass du aus dem mietvertrag fliegst innhalb der normal vereinbarten fristen, dann passiert auch ncihts weiter. such dir die kosten der unterkunft die maximal möglich sind oder lass sie dir vom jc sagen und such dir danach eine wohnung. reich drei angebote von vermietern ein und lass dir eine genehmigen.
beziehst du bereits volle leistungen: regelsatz plus miete, wirst du das auch dann bekommen. kriegst du bereits nur den regelsatz, da ein auszug nicht als notwendig ersehen wurde weg von deinen eltern, bekommst du auch weiterhin nur diesen regelsatz für u25.
Da du Zeit hast geh beim Jobcenter zu deinem Sachbearbeiter und frag da nach. Kannst dann alles erklären und bist auf der sicheren Seite.
Viel Glück
Bei sowas kann das Jobcenter echt giftig werden, weil die dann für deine Wohnung (mehr) Geld bezahlen müssen. Man darf ausziehen wenn sie das genehmigt haben und das zusammenleben mit den Eltern als nicht Zumutbar betrachtet wird.
Du brauchst nur eine genehmigung vom Jobcenter. Müsste möglich sein, weil deine Eltern da aus dem raster fallen.
Das Zusammenleben mit meinen Eltern ist in der tat nicht zumutbar. Deshalb habe ich seitdem ich 15 bin in Unterkünften vom Jugendamt gewohnt. (Mutter ist psychisch Krank und mein Vater hat keinen Platz /Geld) Und jede andere Wohnung wäre für das Jobcenter teurer als das einzelne Zimmer.