Müssen Auszubildene nach der Arbeit noch Post für das Büro wegbringen?
Hallo, ich mache zurzeit eine Ausbildung als Bauzeichnerin bin jetzt schon im 2 Lehrjahr und muss nach der Arbeit immer die Post mitnehmen und weg bringen, aber nicht einfach nur an den Briefkasten nein an eine Poststelle! Ist das Rechtlich in ordnung oder wie ist das ?
6 Antworten
Grunsdätzlich brauchst Du die Post außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit nicht mitnehmen; wenn doch, dann ist das ein Dienstgang und daher Arbeitszeit (Überstunden) und muß vergütet werden bzw. kann entsprechend abgefeiert werden.
In diesem Fall wäre der Weg dann auch von der Berufsgenossenschaft abgesichert.
Wenn es außerhalb deiner Arbeitszeit ist, musst du im JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) nachlesen bzw in deinem Lehrvertrag. Wenn in beiden gar nichts hilfreiches drinnen steht, dann setze dich lieber mal mit deiner/ m Chef/ in in Verbindung.
Hoffe ich konnte dir etwas helfen.
LG Simon
Unabhängig ob es bezahlt wird oder nicht (was es müsste) bist du versichert, da dienstliche Verrichtung auf Weisung des Vorgesetzten. Machs halt einfach und gut.
Ich denke du brichst dir keinen Zacken aus der Krone. Ein Muss ist es nicht aber sterben wirst dadurch nicht. Macht sich ja auch vorm Arbeitgeber gut.
Du musst es nicht machen, aber es schadet doch auch nicht oder?
Es zählt ja nicht mehr zur Arbeitszeit, also naja bespreche das doch mit deinem Chef und frag nach ob man sich da nicht abwechseln kann=)
Nein aber es ist ja eigentlich nicht meine Aufgabe das ich es JEDEN TAG machen muss ab und zu mal geht das aber nicht immer, vorallem wenn mir was auf dem weg dahin was passieren sollte wie zb ein Auto unfall, ist das nicht gerade cool!