Müssen Auszubildene nach der Arbeit noch Post für das Büro wegbringen?

6 Antworten

Grunsdätzlich brauchst Du die Post außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit nicht mitnehmen; wenn doch, dann ist das ein Dienstgang und daher Arbeitszeit (Überstunden) und muß vergütet werden bzw. kann entsprechend abgefeiert werden.

In diesem Fall wäre der Weg dann auch von der Berufsgenossenschaft abgesichert.

Wenn es außerhalb deiner Arbeitszeit ist, musst du im JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) nachlesen bzw in deinem Lehrvertrag. Wenn in beiden gar nichts hilfreiches drinnen steht, dann setze dich lieber mal mit deiner/ m Chef/ in in Verbindung.
Hoffe ich konnte dir etwas helfen.

LG Simon

Unabhängig ob es bezahlt wird oder nicht (was es müsste) bist du versichert, da dienstliche Verrichtung auf Weisung des Vorgesetzten. Machs halt einfach und gut.

Ich denke du brichst dir keinen Zacken aus der Krone. Ein Muss ist es nicht aber sterben wirst dadurch nicht. Macht sich ja auch vorm Arbeitgeber gut. 

Du musst es nicht machen, aber es schadet doch auch nicht oder?