ausziehen mit 11 + elternverständnis?
Hallo ich habe mir mal gedanken gemacht und auch geschaut und nicht wirklich was gefunden aber wenn man 11 ist und die Einverständnis der elter ( beider ) hat dürfte man dann zu denn freunden umziehen die ne WG haben ich weiss nur das die dann das sorgerecht hätten aber die eigentliche frage ist würde das gehen?
8 Antworten
nein, wenn die Eltern ihr Sorgerecht nicht mehr wahrnehmen können oder wollen, tritt dafür das Jugendamt an Eltern statt ein. Dies wird dich entweder in einer anderen Familie unterbringen oder zunächst in einem Kinder- und Jugendwohnheim mit dementsprechender fachlicher Betreuung.
Erst wenn du sehr viel älter bist, kannst du z. B. in eine offene Wohngruppe. Jetzt bist du aber noch ein Kind (auch wenn du dich viell. älter und reifer fühlst) und wirst mit dementsprechender Fürsoge behandelt.
Solltest du Probleme haben (und deine Frage beinhaltet zumindest ein nicht ganz einfaches Verhältnis) dann wende dich auch gerne selber an das Jugendamt, oftmals hilft auch schon eine Familienbetreuung, damit alles etwas erträglicher wird. Vielleicht hilft dir ein Vertrauenslehrer oder die Freunde aus der angedachten WG.
ich weiss nur das die dann das sorgerecht
das Sorgerecht kann man nicht so einfach an Dritte übertragen ... das haben imer noch die Sorgerechtigten (Eltern)
udn wenn Deine Eltern da zustimmen, schaltet sich über kurz oder lang das Jugendamt ein ...
Ich würde vorerst sagen, dass das ziemlich unverantwortlich wäre, aber wenn du das Einverständnis deiner Eltern dazu willst, dann frag sie doch einfach, ob das geht. Ich denke vor 15/16 ausziehen ist keine gute Idee, obwohl ich selbst zeitweise mit 12 nicht bei meinen Eltern gewohnt habe.
nicht mal mit einverständnis beider elternteile möglich,da hat das jugendamt mitzureden
Wieso haben 11 jährige einen Account auf gutefrage.net ? :o
Als ich 11 war, hab ich bei meinen Eltern gebettelt, dass ich überhaupt mal kurz ins Internet darf....
Und zu deiner Frage: Nein, Kinder dürfen nicht ausziehen. Auch nicht mit Erlaubnis der Eltern.