Vor ende der Kündigungsfrist ausziehen und Restmiete in Raten zahlen?
Wenn ich aus meinem derzeitigen WG-Zimmer ausziehen möchte bevor die Kündigungsfrist endet, weil ich eine 1-Zimmer Wohnung gefunden habe. Kann ich dann die austehende Miete in Raten zahlen und/oder mit der Kaution verrechnet?
5 Antworten
Einfach so kannst du das nicht. Du schuldest dem Vermieter die Miete genau so, wie vertraglich vereinbart. Ob du da wohnst oder nicht.
Was du allerdings machen kannst, ist fragen.
Einmal könntest du fragen, ob du in den Monaten noch (alle) Nebenkosten zahlen musst, du verursachst ja auch fast keine mehr.
Das mit den Raten kannst du natürlich auch fragen, aber das wäre dann wirklich kulant.
Mit der Kaution verrechnen wird nicht gehen. Die Kaution bleibt normalerweise beim Vermieter, bis die Nebenkostenabrechnung durch ist und die hat theoretisch Zeit bis Ende des nächsten Jahres. Könnte ja sein, dass du dann Schulden hast und mit der Kaution hat der Vermieter was in der Hand.
Worauf sich die meisten Vermieter einlassen, ist es dich aus dem Mietverhältnis fristlos zu entlassen, wenn du einen Nachmieter stellst. Vielleicht hast du ja jemand bekanntes, der die Wohnung will?
wenn sich deine wg-partner darauf einlassen ist das mgl. wenn nicht, wirst du die miete deines zimmers bis zum ende der kündigungsfrist zahlen müssen und die laufende miete deiner wohnung.
Kaution ist nicht mit der Miete zu verrechnen, also Nein.
Ich als Vermieter würde mich auf keine Ratenzahlung einlassen.
Weder noch.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind einzuhalten wenn der Vermieter nicht in deinem Interesse davon abweicht.
Die Kaution abzuwohnen ist verboten.
Im Grunde hast du auf gar nichts Anspruch außer dass dir der Wohnraum bis zum Ende der Mietdauer zur Verfügung gestellt wird. Alles weitere fällt in den Bereich Ergebnis freundlicher Gespräche.
Du mußt dich an den Vertrag halten. Es sei denn, dein Vermieter erlaubt dir die Ratenzahlung.