Auszahlung vom Arbeitszeitkonto, muss ich mit einer Sperre beim Arbeitsamt rechnen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich habe aber noch 150 Stunden in mein Zeitkonto. Der Arbeitgeber zwingt mich indirekt diese Stunden als Überbrückung zu nehmen, .wobei ich nicht dazu verpflichtet bin.

.

Gibt es eine Begründung, dass die "Verrechnung / Abgeltung" von Guthaben im Arbeitzeitkonto nicht in der Zeit bis zum Ende der Beschäftigung ausgeglichen werden dürfen ?

KHSchindelar  15.03.2019, 05:32

Danke für den Stern :o)

KHSchindelar  15.03.2019, 05:31

-.-.-

KHSchindelar  15.03.2019, 05:30

-.-

Rabia6750 
Beitragsersteller
 07.03.2019, 16:38

Es ist normalerweise als Freizeitabgleich gedacht, zum Beispiel das man Brückentage oder Ähnliches aus dem Zeitkonto abbuchen lässt. Ich sitze seit 4 Wochen Zuhause und musste sogar mit dem Betriebsrat reden damit die mich kündigen. Die haben definitiv keine Aufträge aber wollten mich iwie auch nicht kündigen. Nach dem Gespräch beim Betriebsrat ging es durch wie Butter. (Komisch) die haben mir bestätigt das solange ich keine Arbeit angeboten bekommen habe, das die mir das auch nicht abziehen dürfen.

KHSchindelar  07.03.2019, 16:40
@Rabia6750
die haben mir bestätigt das solange ich keine Arbeit angeboten bekommen habe, das die mir das auch nicht abziehen dürfen.

.

Ich kann mich täuschen, aber sind Arbeitszeitkonten denn nicht auch/gerade dafür gedacht ?

Rabia6750 
Beitragsersteller
 07.03.2019, 16:45
@KHSchindelar

Es ist ja momentan keine freie Zeit der von mir aus kommt sondern betriebsbedingt, weil die mir ja keine Arbeit anieten können. Wenn die Arbeit hätten würde ich ja auch liebend gern arbeiten. Ich stehe ja noch unter Vertrag. Und wenn keine Aufträge da sind wird man sowieso vom Grundlohn bezahlt.

KHSchindelar  07.03.2019, 16:46
@KHSchindelar

Sieh mal hier:

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitszeit/bundesarbeitsgericht-zwangsfreizeit-fuer-leiharbeitnehmerinnen-unzulaessig/

.... im Rahmen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sehe ich keinen Mißbrauch, der unzulässig ist.

Bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber das Recht sämtliche Freizeitansprüche z.B. auch den Urlaub in Zeit zu gewähren.

Anders wäre es, wenn das Beschäftiguingsverhältnis ungekündigt ist. Da steht das Arbeitszeitkonto nicht zur Disposition des Arbeitgebers.

Rabia6750 
Beitragsersteller
 07.03.2019, 16:47
@Rabia6750

Und wenn man mal sagt das man gerne 2 Wochen vom Zeitkonto aus Zuhause bleiben möchte sagen die einem das geht nicht :-D

Rabia6750 
Beitragsersteller
 07.03.2019, 16:52
@KHSchindelar

Habe ich gelesen, danke dir :-)

Noch etwas zu Deiner Ausgangsfrage / Arbeitslosengeld

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/urlaubsabgeltung-ruhen-arbeitslosengeld/

... es ist davon auszugehen, dass die Abgeltung des Zeitguthabens aus dem Arbeitszeitkonto ebenso wie die Urlaubsabgeltung behandelt werden wird.

Woher ich das weiß:Recherche
Rabia6750 
Beitragsersteller
 07.03.2019, 17:03

Okay das ist ja auch verständlich... Da steht ja das man nicht doppelt bezahlt wird. Der Lohn den ich bekomme ist ja dann für den März, was ich Ende des Monats bekomme. Arbeitslos bin ich ja ab April. Kann dann sein das ich erst geld ende April für den Mai bekomme oder erst im Mai...

Tut mir leid, schreibe immer so verunsichert weil mir schon die birne platzt. Bin schon seit Stunden am recherchieren..

KHSchindelar  07.03.2019, 17:31
@Rabia6750

Arbeitslosengeld wird stets zum Monatsende gezahlt. Für April; Ende April usw.

Rabia6750 
Beitragsersteller
 07.03.2019, 18:25
@KHSchindelar

Gut zu wissen..Selbst das wusste ich nicht. Bis jetzt war ich nie arbeitslos. Danke für die Info.

Ja das wird angerechnet auf deine Leistungen.

ChristianKlaus  07.03.2019, 16:31

..im positiven Sinne

Rabia6750 
Beitragsersteller
 07.03.2019, 16:32

Danke für die Antwort :-) Auf die Höhe wird es angerechnet ? Müsste ich denn mit einer Sperre per Kürzung rechnen ?

ChristianKlaus  07.03.2019, 16:33
@Rabia6750

nein, warum auch?

ChristianKlaus  07.03.2019, 16:34
@ChristianKlaus

Du bekommst dadurch höheres ALG I

Jolina90  07.03.2019, 16:36
@Rabia6750

Eine komplette Sperre wirst du denke ich nicht bekommen, das kommt auf die Höhe der Summe an, die du da ausbezahlt bekommst und natürlich auf deine Kosten, die du hast. Wenn dir z.b 1000 Euro gesamt zustehen, du aber vom Arbeitgeber 600 bekommst, bekommst du vom Amt noch 400 dazu. Es handelt sich nur um eine einmalige Auszahlung, du wirst keine komplette Sperre bekommen, geht ja nicht.

Rabia6750 
Beitragsersteller
 07.03.2019, 16:39
@ChristianKlaus

Und warum zur Hölle macht er mir dann so eine Angst und verunsichert mich?! Ist echt nicht zu verstehen. Sind ja meine Stunden.

Rabia6750 
Beitragsersteller
 07.03.2019, 16:40
@ChristianKlaus

War für mich iwo auch sinnlos. Er hat mir das ja schließlich gesagt. Jetzt bin ich doch erleichtert.

Vielen dank :-)

ChristianKlaus  07.03.2019, 16:42
@Rabia6750

ich verstehe hier nicht, dass dauernd von Sperren die Rede ist. Das ALGI wird nach dem Durchschnittslohn des letzten halben Jahres berechnet

Rabia6750 
Beitragsersteller
 07.03.2019, 16:55
@ChristianKlaus

Ich weiß es auch nicht. Wenn es nach denen gehen würde, würden die es nicht auszahlen.

Er meinte halt das das Arbeitsamt von mir verlangen würde das ich erst das Geld ausgebe und dann Recht auf das Arbeitslosengeld habe...

ChristianKlaus  07.03.2019, 18:06
@Rabia6750

nein, im Gegensatz zum jobcenter, aber selbst da gibt es einen Freibetrag