Auszahlung vom Arbeitszeitkonto, muss ich mit einer Sperre beim Arbeitsamt rechnen?
Hallo Leute,
Ich bin neu hier. Falls ich irgendetwas falsch mache tut es mir im voraus Leid.
Zu meiner Situaton:
Ich bin momentan noch in einer Zeitarbeitsfirma tätig und wurde zum 01. 04.19 betriebsbedingt gekündigt. Arbeitslos habe ich mich natürlich schon gemeldet.
Ich habe aber noch 150 Stunden in mein Zeitkonto. Der Arbeitgeber zwingt mich indirekt diese Stunden als Überbrückung zu nehmen,.wobei ich nicht dazu verpflichtet bin. Ich würde mir die gerne auszahlen lassen, da ich sonst wegen Miete etc. Nicht über die Runden komme.
Er meinte zu mir wenn ich mir die Stunden auszahlen lassen würde, das ich dann eine Sperre beim Arbeitsamt bekomme was ich überhaupt nicht verstehe, da es meine abgearbeiteten Stunden sind. Selbstverständlich werden auch bei der Auszahlung Steuern etc. Abgezogen. Stimmt das ? Müsste ich das wirklich so akzeptieren ?
So weit ich weiß wird es sogar bei der Alg1 Berechnung mit in den Durchschnitt fließen.
Er hat mich ziemlich verunsichert. Ich habe vieles gelesen aber leider nichts konkretes. Kann mir jemand behilflich sein und mich bitte darüber informieren?
Ich wäre wirklich sehr dankbar...
3 Antworten
Ich habe aber noch 150 Stunden in mein Zeitkonto. Der Arbeitgeber zwingt mich indirekt diese Stunden als Überbrückung zu nehmen, .wobei ich nicht dazu verpflichtet bin.
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Gibt es eine Begründung, dass die "Verrechnung / Abgeltung" von Guthaben im Arbeitzeitkonto nicht in der Zeit bis zum Ende der Beschäftigung ausgeglichen werden dürfen ?
Danke für den Stern :o)
-.-.-
-.-
die haben mir bestätigt das solange ich keine Arbeit angeboten bekommen habe, das die mir das auch nicht abziehen dürfen.
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Ich kann mich täuschen, aber sind Arbeitszeitkonten denn nicht auch/gerade dafür gedacht ?
Es ist ja momentan keine freie Zeit der von mir aus kommt sondern betriebsbedingt, weil die mir ja keine Arbeit anieten können. Wenn die Arbeit hätten würde ich ja auch liebend gern arbeiten. Ich stehe ja noch unter Vertrag. Und wenn keine Aufträge da sind wird man sowieso vom Grundlohn bezahlt.
Sieh mal hier:
.... im Rahmen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sehe ich keinen Mißbrauch, der unzulässig ist.
Bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber das Recht sämtliche Freizeitansprüche z.B. auch den Urlaub in Zeit zu gewähren.
Anders wäre es, wenn das Beschäftiguingsverhältnis ungekündigt ist. Da steht das Arbeitszeitkonto nicht zur Disposition des Arbeitgebers.
Und wenn man mal sagt das man gerne 2 Wochen vom Zeitkonto aus Zuhause bleiben möchte sagen die einem das geht nicht :-D
Habe ich gelesen, danke dir :-)
Noch etwas zu Deiner Ausgangsfrage / Arbeitslosengeld
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/urlaubsabgeltung-ruhen-arbeitslosengeld/
... es ist davon auszugehen, dass die Abgeltung des Zeitguthabens aus dem Arbeitszeitkonto ebenso wie die Urlaubsabgeltung behandelt werden wird.
Okay das ist ja auch verständlich... Da steht ja das man nicht doppelt bezahlt wird. Der Lohn den ich bekomme ist ja dann für den März, was ich Ende des Monats bekomme. Arbeitslos bin ich ja ab April. Kann dann sein das ich erst geld ende April für den Mai bekomme oder erst im Mai...
Tut mir leid, schreibe immer so verunsichert weil mir schon die birne platzt. Bin schon seit Stunden am recherchieren..
Arbeitslosengeld wird stets zum Monatsende gezahlt. Für April; Ende April usw.
Gut zu wissen..Selbst das wusste ich nicht. Bis jetzt war ich nie arbeitslos. Danke für die Info.
Ja das wird angerechnet auf deine Leistungen.
..im positiven Sinne
Danke:-)
Danke für die Antwort :-) Auf die Höhe wird es angerechnet ? Müsste ich denn mit einer Sperre per Kürzung rechnen ?
nein, warum auch?
Du bekommst dadurch höheres ALG I
Eine komplette Sperre wirst du denke ich nicht bekommen, das kommt auf die Höhe der Summe an, die du da ausbezahlt bekommst und natürlich auf deine Kosten, die du hast. Wenn dir z.b 1000 Euro gesamt zustehen, du aber vom Arbeitgeber 600 bekommst, bekommst du vom Amt noch 400 dazu. Es handelt sich nur um eine einmalige Auszahlung, du wirst keine komplette Sperre bekommen, geht ja nicht.
Und warum zur Hölle macht er mir dann so eine Angst und verunsichert mich?! Ist echt nicht zu verstehen. Sind ja meine Stunden.
War für mich iwo auch sinnlos. Er hat mir das ja schließlich gesagt. Jetzt bin ich doch erleichtert.
Vielen dank :-)
ich verstehe hier nicht, dass dauernd von Sperren die Rede ist. Das ALGI wird nach dem Durchschnittslohn des letzten halben Jahres berechnet
Ich weiß es auch nicht. Wenn es nach denen gehen würde, würden die es nicht auszahlen.
Er meinte halt das das Arbeitsamt von mir verlangen würde das ich erst das Geld ausgebe und dann Recht auf das Arbeitslosengeld habe...
-.-.-
nein, im Gegensatz zum jobcenter, aber selbst da gibt es einen Freibetrag
Es ist normalerweise als Freizeitabgleich gedacht, zum Beispiel das man Brückentage oder Ähnliches aus dem Zeitkonto abbuchen lässt. Ich sitze seit 4 Wochen Zuhause und musste sogar mit dem Betriebsrat reden damit die mich kündigen. Die haben definitiv keine Aufträge aber wollten mich iwie auch nicht kündigen. Nach dem Gespräch beim Betriebsrat ging es durch wie Butter. (Komisch) die haben mir bestätigt das solange ich keine Arbeit angeboten bekommen habe, das die mir das auch nicht abziehen dürfen.