Wann darf ich ein Praktikum abbrechen?
Hallo, ich beziehe derzeit ALG1 und mache ein vom Arbeitsamt genemigtes Praktikum. Zuerst war es für 2 Wochen genehmigt und wurde letzten Donnerstag und 1 Woche verlängert. Jetzt möchte ich es aus diversen (aber aus meiner sicht verständlichen) Grüden abbrechen. Welche Grüde darf ich meinen Sachbearbeiter vom Amt angeben ohne für 3 Woche ne sperre zu bekommen? Was ist mit der erstattung, der bisher entstanden Fahrkosten?
MfG Kieler
2 Antworten
Da bliebe wohl doch bloß ein medizinischer Grund.
Wenn du 2 Wochen mit der Arbeit und der Situation klargekommen bist und einer Verlängerung zugestimmt hast, dann wird man dir eher weniger glauben, wenn das jetzt plötzlich nicht mehr passen sollte - und zwar so sehr, dass du nicht mal die eine Woche noch durchhältst.
Die einzigen Gründe, die mir hier einfallen, wären medizinische.
Du brauchst eine Krankmeldung von deinem Arzt. Ansonsten wir dir die Agentur nicht viel Gründe anerkennen!
Sag ich doch, mir fallen außer medizinische keine ein!
Welche Gründe währen das? Will eigentlich nicht zum Arzt gehen, da das für die Zukunft eher Probleme bringt...