Auszahlung Urlaub Malerkasse?
Hallo!
kurz und knapp ich hab die Branche gewechselt und habe noch Urlaubstage in der Malerkasse die der alte Arbeitgeber auszahlen muss(verpflichtet).
alle Voraussetzung für Abgeltung in einem Sonderfall sind gegeben( Branchenwechsel)
Laut Malerkasse bekommt der Arbeitgeber einen Arbeitsnachweis von mir und muss dann bei der Malerkasse Anfragen mit der Bitte um Auszahlung und fertig.
Nach 2 Monaten hinhalten meint er nun dass er mich für 4 Tage nochmal anmelden müsste damit das geht da ich davor noch bei einem anderen Betrieb tätig war und ich solle doch lieber warten bis nächstes Jahr (weil dann die Malerkasse für die Auszahlung verpflichtet ist)
hat Jemand Ahnung oder Erfahrung damit und weiß jemand was der Zweck ist mich nochmal anzumelden ? Ich komme mir sehr hinters Licht geführt vor. Wenn es nicht anders geht werde ich mich ans Arbeitsgericht wenden.(hat da jemand Erfahrung)
vielen Dank fürs lesen
2 Antworten
gericht , gericht - langsam langweilig !
wenn du über sechsmonate raus bist , schreibst direkt nach wiesbaden - mit deiner nummer und den beträgen . die melden sich dann : erklären was du dann als beleg senden möchtest -- dann wird das ausgezahlt .
Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk e.V.
Gustav-Stresemann-Ring 7
- D-65189 Wiesbaden
Er muss dich nochmal anmelden, um selber an das Geld der Urlaubskasse zu kommen.
Ist das tatsächlich so? Woher hast du diese Infos
Danke