abzocke durch zeitschriftenabo (hörzu)

3 Antworten

"ich hätte nämlich wo ich das gewinnkarte ausgefüllt hatte angeblich auch für das abo bestätigt"

Das ist eine glatte Lüge! Bei Gewinnspielen geht man keine Verträge ein. Du akzeptierst höchstens, dass Deine Daten weitergegeben werden dürfen und Du Werbung bekommen kannst!

Du musst noch eine schriftliche Widerrufsbelehrung erhalten. Ich nehme an, die bekommst Du mit diesen Unterlagen. Ab da gilt erst die Widerrufsfrist! Wenn Du keine bekommst,. beginnt die Widerufsfrist noch nicht zu laufen.

Sollte vorher schon etwas vom Konto abgebucht werden, lasse es zurückbuchen.

Hier habe ich etwas, was Du durchlesen solltest:

https://www.antispam-ev.de/wiki/Telefonisch_abgeschlossene_Vertr%C3%A4ge

amcik 
Beitragsersteller
 30.10.2012, 20:25

Vielen dank das mach ich

Das Widerrufsrecht beginnt erst zu laufen sobald du SCHRIFTLICH darüber belehrt wurdest UND Ware erhalten hast.

Erhälst du keine schriftliche Belehrung, so gilt es zeitlich unbegrenzt.

amcik 
Beitragsersteller
 30.10.2012, 20:26

Okay danke dir

Achte auf die Buchungen auf deinem Konto.

Die Bestätigung bekommst du Anfang Dezember, Datum des Schreibens ist drei Wochen vorher, die Einspruchsfrist ist also ( nach Meinung der Firma) abgelaufen. Schau dir mal den Poststempel auf dem Brief an und heb den Umschlag auf.

Wenn du deine Kundennummer hast, rufst du wieder bei der Hör Zu an und kündigst. Die haben kein Interesse an unzufriedenen Kunden .

Wenn es nicht klappt, geh zur Verbraucherberatung. Die haben bestimmt auch Musterschreiben zur Kündigung. .