Austragung aus Mietsvertrag trotz 2 jähriger Wohnfrist?
Hallo
Leider kam es nach kurzer Zeit nach dem Zusammenziehen zur Trennung. Im Oktober 2016 sind wir zusammen gezogen und nun die Trennung.Das große Problem ist das wir hier 2 Jahre drinne wohnen bleiben müssen.Da ist die Frage ob es die Möglichkeit gibt das ich mich austragen lassen kann aus dem Mietsvertrag und mein Ex die Wohnung alleine übernimmt? Er möchte es und könnte es sich auch alleine leisten. 1 1/2 Jahre zusammen hier in der Wohnung überleben wir nicht da jeden Tag streit herrscht... Ab und an schläft einer woanders aber das ist ja auch keine Lösung.Hatte jemand schon mal das Problem mit einer Trennung und dann einen Mietsvertrag mit mind.2 Jahren?
Vielen dank schon mal...
5 Antworten
du kannst doch ausziehen, es hindert dich keiner, deine Pflichten als Zahler must nachkommen.
Ihr habt beide den Mietvertrag unterschrieben?
trotz 2 jähriger Wohnfrist?ist das ein befristeter Mietvertrag - der endet automatisch, wenn auch die entsprechende Begründung drin steht.
oder habt ihr ein Kündigungsverzicht??
da käme nur ein Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter infrage - muss er aber nicht
das musste einzig und alleine mit dem VM und deinem Ex ausmachen...
2 Jahre Kündigungsfrist ? Ich würde mal nach schauen ob das überhaupt erlaubt ist. Wenn man mit dem Vermieter redet sollte das kein Problem sein, das umschreiben des Mietverhältniss, solange der sein Geld bekommt.
nehme an, es ist ein Kündigungsverzicht auf 4 Jahre - Zum ist da entscheidend - 3 Jahre 9 Monate sind zulässig > beidseitig
Theoretisch ja, nur dem muß ein Vermieter nicht zustimmen. Übrigens auch nicht nach Ablauf der vereinbarten Mindestmietdauer.
Grundsätzlich gilt ein solcher Vertrag kann nur gemeinschaftlich gekündigt werden, wenn der Vermieter einen Hauptmieter nicht aus dem Vertrag entlassen möchte.