Gibt es eine Möglichkeit meinen Ex aus dem Mietvertrag austragen zu lassen, ohne dass er unterzeichnet?
Hallo zusammen, seit zwei Monaten sind mein Ex und ich jetzt getrennt, aber leben noch in einem Haushalt. Leider sind wir beide als Mieter eingetragen, daher kann ich ihn nicht so einfach rausschmeißen. Ich könnte selbst ausziehen, allerdings möchte die Wohnung gerne behalten und er kann sie sich eh nicht leisten.
Bisher hat er noch nie seinen Mietanteil bezahlt, was bis zur Trennung auch kein Problem war. Nun sehe ich es aber nicht mehr ein alles zu zahlen, während er es sich bequem macht. In den zwei Monaten hat sich bei seiner Wohnungssuche noch nicht viel getan und mir reicht es jetzt. Den Mietanteil habe ich bereits eingefordert, aber bisher noch nichts bekommen. Ich möchte ihn so schnell es geht raus haben!
Ich hoffe ihr habt einen Ratschlag für mich!? Lg Mel
10 Antworten
Du hast 2 Möglichkeiten:
a) Ihr kündigt gemeinsam den Mietvertrag (da Ihr ihn ja auch gemeinsam unterschrieben habt) und Du fragst Deinen Vermieter (am Besten vorher schon), ob Du die Wohnung alleine weiter mieten darfst
b) Du, Dein Ex und der Vermieter setzen gemeinsam ein Schreiben auf, das Deinen Ex aus dem Mietvertrag entlässt.
Verträge, die man gemeinsam geschlossen hat, können logischerweise auch nur gemeinsam geändert oder gekündigt werden.
Du kannst die Wohnung nur mit dem Freund zusammen kündigen, eine Kündigung nur von deiner Seite wäre nicht gültig.
Schreib eine Kündigung und bitte ihn, diese mit zu unterschreiben. dann könnte der Vermieter ggf. einen neuen Mietvertrag mit dir allein abschließen (er wäre aber nicht dazu verpflichtet...).
Nach gemeinsamer Kündigung hat der Freund bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch genauso Wohnrecht in der Wohnung wie du.
Zur Mietzahlung bleibt ihr bis dahin beide weiterhin verpflichtet, auch wenn einer von euch bereits ausgezogen wäre..., sollte der Freund keine Miete zahlen, kann der Vermieter die komplette Miete von dir allein einfordern....
Eine der wenigen, aber vielleicht die effektivste Möglichkeit, den gemeinsamen Mietvertrag zu beenden, ist in Zusammenarbeit mit dem Vermieter eine fristlose Kündigung des Mietvertrags zu erreichen, denn auch dem Vermieter sind irgendwo die Hände gebunden. Er muss einen guten Grund haben, um eine ordentliche Kündigung aussprechen zu können.
Die Zusammenarbeit könnte nun darin bestehen, dass man dem Vermieter erklären könnte, warum man den Ex los haben will und man die Wohnung aber behalten will. Wenn man bisher gut mit dem Vermieter auskam, wird er ungern einen Mieterwechsel haben wollen und Dich auch ohne den Ex gerne als Mieterin behalten wollen. Das wäre aber vorab zu klären.
Wenn er damit einverstanden ist, sollte man mit ihm vereinbaren, dass er die nächsten beiden Mieten nicht auf dem üblichen Weg per Überweisung bekommt, sondern entweder in bar von Dir oder nach einer fristlosen Kündigung nachgezahlt bekommt. (Letzteres wäre natürlich besser, setzt aber großes Vertrauen seitens des Vermieters voraus.)
Hat er also zwei Monatsmieten nicht bekommen, kann er fristlos kündigen. Damit wäre der Mietvertrag beendet und der Vermieter könnte mit Dir allein einen neuen abschließen. Danach hättest Du die Möglichkeit Deinen Freund vor die Tür zu setzen. Das alles müßte natürlich so ablaufen, dass Dein Ex keinen Schimmer davon bekommt, was hinter seinem Rücken abläuft.
Du könntest ihn nicht einmal MIT seinem Einverständnis aus dem Mietvertrag streichen lassen.
Das letzte Wort hat hier nämlich der Vermieter. Und der kann darauf bestehen, dass der Mietvertrag nur von BEIDEN Hauptmietern gemeinsam gekündigt werden kann.
Er ist keineswegs verpflichtet Dir die Wohnung als Alleinmieter zu überlassen.
Des weiteren geht natürlich OHNE Zustimmung eines Hauptmieters sowieso nichts. Ihr müsstet also gemeinsam darum BITTEN, dass er aus dem Vertrag raus kommt und der Vermieter Dich als Alleinmieter nimmt. Diese Bitte darf der Vermieter ablehnen.
Nein, du kannst ihn nicht ohne seine Unterschrift aus dem Mietvertrag austragen. Aus meiner Sicht hast du drei Möglichkeiten:
1. Mit dem Vermieter reden, die Situation erklären und einen neuen Mietvertrag aufsetzen lassen, wo du als alleiniger Mieter drin stehst. D.h. offiziell kündigt euch der Vermieter, gibt dir aber direkt einen neuen Vertrag. Das ist allerdings mit Fristen und Aufwand verbunden und nach meiner Erfahrung macht da kaum ein Vermieter da mit.
2. Du zahlst nur noch die halbe Miete und verweist bei der Nachfrage durch den Vermieter darauf, dass die andere Hälfte von deinem Ex zu zahlen ist - denn laut Vertrag ist er ja Mieter. Dies wird zu Streitigkeiten führen und wenn dein Ex einen langen Atem hat, führt das im ungünstigsten Fall nach mehreren Monaten zum Rausschmiss von euch beiden.
3. Du ziehst aus, wobei du hier das Problem hast, dass du alleine nicht kündigen kannst. Zur Mietkündigung wird immer die Unterschrift beider Mieter benötigt.
Ich selbst war bereits zwei Mal in dieser Situation, warum ich inzwischen darauf bestehe, dass nur einer im Mietvertrag steht. Bei einem sturen Ex ist die Chance, die Wohnung zu behalten, verschwindend gering. Tu dir den Stress nicht an.
Ich würde empfehlen, als erstes mit deinem Vermieter zu reden.