Austausch Aufzug?
Hallo. Ich bin Mieter einer Eigentumswohnung. Heute hängt im Hausgang ein Aushang das vom 27.5. bis 28.6. der Aufzug durch einen neuen ersetzt wird. Soweit so gut. Ich gehe davon aus das dann die Miete steigt um 8%. Muss das aber nicht 3 Monate vorher vom Vermieter ( also hier Eigentümer ) angekündigt werden ? Und wie sieht es zb aus wenn mein Parkplatz im Hof den ich angemietet habe durch die Aufzugsfirma blockiert wird oder die Hofeinfahrt ? Hier ist alles recht eng verbaut und zb auf der Straße Parkverbot außer man besitzt einen Anwohnerparkschein. Den wird die Fa. nicht haben und ich habe bereits jetzt bedenken das kein Aus-/Einfahren mehr möglich ist und mein Parkplatz zb vom Montagebus oder Teilen für den Umbau belagert wird....
6 Antworten
Ob es sich hierbei um eine Modernisierungsmaßnahme handelt, darf man getrost abwarten und sich bis dahin die hierfür notwendigen Anforderungen n. Nummern 4-6 in in § 555b BGB ansehen.
Wenn der VM die Modernsierungsmaßnahme und Kostensteigerung nicht ankündigt, kann er die erhöhte Miete erst sechs Monate später geltend machen, § 559b II 2 BGB.
Diese Maßnahme hast du zu dulden, § 555d I BGB. Sofern dir dein Stellplatz deswegen nicht zur Verfügung steht oder erreicht werden kann, steht dir selbstverständlich eine angemessene und taggenaue Mietminderung zu.
.... Dein Mieter schreibt Dir wirklich per Aushang?
Bitte ihn, das zu unterlassen. Was Dich betrifft, gehört in Deinen Briefkasten, so jedenfalls bei uns.
Und Sorgen um Deinen Parkplatz sind wohl unbegründet, das hätte er Dir bestimmt mitgeteilt, wenn der wegfällt.
... Fehlerchen, streiche Mieter, setzte Vermieter.
Wenn der Parkplatz blockiert wird Abschleppdienst rufen und abschleppen lassen
Definitiv nicht, das zahlt der FS erst einmal selbst.
Der Austausch des Aufzuges ist keine Modernisierung sondern eine Instandsetzung bzw. Instandhaltung zwecks Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Mietsache. Lass dir also nichts erzählen, dass hier eine MME erfolgen müsse / könne.
Für die Zeit des Ausfalles darfst du selbstverständlich die Miete um 5 bis 10% mindern, je nach der Etage in der sich deine W. befindet.
Wenn während der Maßnahme dein Abstellplatz blockiert ist, fällt für diese Zeit deine entsprechende berechnete Gebühr weg.
Warum sollte der Austauch eine Aufzuges zu einer Mieterhöhung führen?
Ist der von Dir angemietete - separat bezahlte Parkplatz nicht nutzbar, so kannst Du die Mieete für den Stellplatz einbehalten.
Ich gehe davon aus das es eine Modernisierungsmaßnahme ist. So habe ich das heute beim Googlen im Netz gelesen
Nö, das ist eine Instandhaltungsmaßnahme. Zudem müsste, wenn es eine Modernisierung wäre, dir eine mögliche Mieterhöhung mit der Modernisierungsankündigung zugegangen sein.
Verstehe Deinen Kommentar nicht. Was für ein Mieter und warum soll mein Parkplatz wegfallen ?