Ausparkschaden Auto auf Privatweg
Hallo, ich habe beim rückwärts fahren einen Ausparkschaden verursacht, bin mir jedoch wegen einer Tatsache nicht schlüssig: der Geschädigte ist auf einem Zufahrtsweg zu den privaten Parkplätzen unseres Wohnhauses gefahren, wohnt hier aber nicht.
Ich habe jetzt von der Versicherung die komplette Schuld bekommen, womit ich aufgrund dieser Tatsache nicht einverstanden bin. Für mein Verständnis hätte ich dort gar nicht fahren dürfen.
Die Polizei hat in ihrem Protokoll auch privater Parkplatz geschrieben.
Wer kann mir hier weiter helfen? Danke
11 Antworten
Du musst Dich mit der Meinung abfinden. Sie ist richtig. Tut mir leid für Dich!
Wenn Du auf ein stehendes Hindernis fährst, dann hast Du schon deshalb Schuld. Du musst immer so fahren, dass Du niemanden behinderst, gefährdetst oder schädigst.
Gerade dann, wenn Du zurücksetzt oder zurück fährst, hast Du eine besondere Sorgfalts-Pflicht. Da musst Du noch mehr also sonst darauf achten, niemanden anzufahren.
Bevor Du losgefahren wärest, hättest Du das Recht gehabt, den Fahrer des Wagens, der da (in Deinen Augen) unerlaubt parkte, aufzufordern, seinen Wagen woanders hin zu fahren. Aber diesen Wagen anzufahren, das darfst Du nie!
Und wieder einmal erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung ungemein ( § 9 Abs. 5 StVPO):
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Du hast Dich nicht so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist - schließlich kam es zum Unfall. Damit hast Du den Unfall verschuldet. Auf das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer kommt es dabei nicht an. Ist immer wieder ein beliebter Aufreger, ist aber trotzdem so. Du bist ganz alleine Schuld.
Ich glaube das ist egal. Schaden ist Schaden. Dass derjenige dort nicht parken durfte könnte für ihn ein Knöllchen zur Folge haben, hat aber nichts mit dem von Dir verursachten Schaden zu tun.
Das ist vollkommen irrelevant, du hast beim Fahren nicht aufgepasst.
Nur weil er ggf. falsch geparkt hat, heißt das nicht, dass er dann die Schuld hat.
Selbst ein unberechtigtes Halten oder Parken befreit dich gem. § 9 (5) StVPO nicht von der Pflicht, umsichtig zu rangieren und den andernfalls verursachten Schaden vollständig zu bezahlen.
Und als Besucher eines Anwohners war die Privat-Zufahrt eben auch für ihn nutzbar.
Wäre dir das nicht anders möglich gewesen, hättest du auf das Ausparkmanöver eben verzichten und den Fahrer ausfindig machen müssen, zum Verlassen der Zufahrt aufzufordern oder einen Abschlepper rufen müssen, bevor du ihn rammst.
G imager761