Aushang in Dienststelle mit "persönlichen" Daten

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Frag Deinen AG mal ob er das Wort "Datenschutz" schon mal gehört hat.

Es geht die Kollegen nichts an wer wann wie lange krank war oder wieviel Überstunden er hat. Das sind persönliche Daten im Gegensatz zum Schichtplan.

 Jeder AN sollte sich auf die Vertraulichkeit verlassen können. Wenn ihr einen Betriebsrat habt dann schaltet ihn ein.Heutzutage muß ein AG sich schon für die Veröffentlichung von Fotos die Einwilligung der betreffenden Personen holen. Daran erkennt man, daß das was hier veröffentlicht wird nicht rechtens ist.

soweit ich weiß, ist das ein NoGo.

Alleine die Tatsache, dass man weiß (und scheinbar ja nicht nur Angestellte), dass jemand z.B. in Urlaub ist, ist ja für Einbrecher auch ne geniale Infotafel...

bibi8888 
Beitragsersteller
 21.06.2014, 09:31

danke, ich hatte die Frage ja vor längerer Zeit gestellt, dann war es lange Zeit anders geregelt und die Daten waren nicht mehr so frei zugänglich. Nun unter neuer Leitung reißen die alten schlechten Angewohnheiten wieder ein, ich muss erneut etwas dagegen unternehmen. Zum Glück bin ich mittlerweile im Betriebsrat organisiert und kann besser agieren.

Grundsätzlich sind die persönlichen Daten eines AN vom AG zu schützen. Sowohl die Gehalts- als auch die Stundenabrechnung darf ein AN nicht an KollegInnen zur Einsicht weitergeben. Auch Dienstpläne fallen unter diesen Datenschutz, da eingetragene Krankheits- bzw. Urlaubstage die KollegInnen nichts angehen. Im veröffentlichten „laufenden“ Dienstplan steht nur, wer wann welche „Schicht“ hat. Wieviele Arbeitsstunden das im Einzelfall sind, hat dort auch nicht mehr zu stehen.

Fehlzeiten eines AN wie Krankheit, Urlaub, Fortbildung, Behördengänge, persönliche Anlässe (Hochzeit, Todesfall …) etc. können in einem täglich aktualisierten Dienstplan für Vorgesetzte vermerkt sein, der jedoch nicht öffentlich zugänglich sein darf.

Nein das muss man nicht hinnehmen. Wenn es einen Betrisbrat bei euch im Unternehmen gibt, und noch besser einen Datenschutzbeauftragten, dann sollten diese den Dienstplan in der Form sofort entfernen lassen.

Sollte es werder einen BR noch einen DSB bei euch geben, so wende dich im Zweifelsfall an den Landesdatenschutzbeaftragten.

Dienstpläne haben auschliessilich zu Planung der Mitarbeiter ihre Anwendung zu finden. Abwesenheitsarten (Krankheit....) habe darauf nichts zu verloren.

Wenn ein Unternehmen den gesetzlichen Datenschutz nicht einhält, dann kann er dafür mit hohen Geldstrafen belegt werden.