Ausbildung abbrechen im 3. Lehrjahr?

21 Antworten

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Wenn es "unzumutbar" ist, in dem Betrieb zu verbleiben, kannst du auch die Prüfung extern ablegen. Musst natürlich weiter zur Berufsschule. Die IHK oder Handwerkammer hilft weiter

So, wie du es schilderst, gibt es wohl keine echte Alternative, was den Wechsel des Ausbildungsbetriebes anbelangt. Solltest Du jedoch bereits genügend Praxispflichtstunden zusammen haben - was allerdings sehr unwahrscheinlich ist - könntest Du Deine Anwesenheit im Betrieb einstellen. Das ist jetzt aber eher hypothetisch. Die Ausbildung in diesem Stadium abzubrechen sollte schon einen extremen Leidensdruck ohne den Hauch einer Aussicht auf Abhilfe voraussetzen. Das kann ich von hier auch nicht beurteilen, sollte allerdings die "ultima ratio" (absolut letzte Möglichkeit) sein. Vielleicht hilft Dir Heinz Erhard über die Tiefen. Er meinte dazu: "Zähne hoch und Kopf zusammenbeißen!" Gegen "Mobbing" - oder besser: Psychoterror am Arbeitsplatz kann man sich übrigens wehren - auch wenn man als Azubi in der Hierarchie "unten" zu stehen glaubt. (Beratungsstellen - z.B. bei der Gewerkschaft) Die "ungesetzliche" (bzw. nicht tarifkonforme) Bezahlung ist - wenn es ein so rarer Ausbildungsplatz ist - wohl eher als Produkt von Angebot und Nachfrage zu sehen und von daher sehr schwer zu ändern. Aber lass' die Gewerkschaft machen - es kann nur besser werden. Und manchmal wirkt ein gewonnener Arbeitsgerichtsprozess Wunder, was den Respekt anbelangt ... Halte durch! - Manches kann man zum Besseren ändern und Vieles muss man einfach aushalten, damit man zum Ziel kommt.

dieser weg wird kein leichter sein, dieser weg ist steinig und schwer...... (X. Naidoo)

du bist jetzt schon soooo weit in der ausbildung - mach weiter. sonst sind die letzten beiden jahre für den popo. mach lieber hinterher noch eine 2. ausbildung. aber eine abgebrochene a. macht sich im lebenslauf nicht gut. sieht nach versagen aus. auch wenn die a-firma bescheiden war... das sieht auf dem lebenslauf keiner.

Würde an deiner Stelle lieber mal zum Arbeitsgericht.

Das Bundesarbeitsgericht hat Mobbing als „systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“ bezeichnet[8]. Nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat es für die Umschreibung des Begriffs des Mobbing die Definition einer benachteiligenden Belästigung nach § 3 Abs. 3 AGG herangezogen. Danach sei Mobbing gekennzeichnet von „unerwünschten Verhaltensweisen, die bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird“[9].

MiniMi90 
Beitragsersteller
 17.11.2010, 11:07

Dann war die ausbildung aber trotzdem umsonst und das will ich nicht

Neostorm  17.11.2010, 11:08
@MiniMi90

Wenn du sie abbrichst auch ! Es ist übrigens so das es offt möglich ist die Ausbildung wo anderster fertig zu machen

Hallo Zuerst mal Betriebsrat einschalten wenn ihr einen habt.Aber auf keine Fall die Ausbildung abbrechen.Wennes gar nicht anderst geht wende Dich an die Industrie und Handelskammer die für Dich zuständig sind. Die haben ein mobbing Beauftragten.