Zählt Ausbildung als geregelte Berufstätigkeit?
hi Leute, ich hab vor mich bei einer weiterführenden Schule zu bewerben. Bin derzeit im dritten Lehrjahr als Mediengestalter . Auf der Website der schule steht das man an beruflichen Vorraussetzungen eine zweijährige geregelte berufstätigkeit nachweisen muss . Hab ich die schon oder nicht ?
Danke
5 Antworten
Nein! Wenn Du nur Ausbildung hast, ist das keine zweijährige geregelte Berufstätigkeit. Ausbildung gilt hier nicht als Berufstätigkeit. Berufstätigkeit bedeutet immer die Arbeit in einem Beruf, nach der Anlernzeit oder Ausbildungszeit.
Du hast keine zweijährige geregelte Berufstätigkeit.
Dazu gehört selbständiges Arbeiten mit allen Verpflichtungen etc. in dem Beruf, den man gelernt hat! Das heißt BERUFSPRAXIS!
Wenn du nur die Ausbildung gemacht und die Schule besucht hast, dann weißt du, wie's theoretisch geht, aber wie man was praktisch umsetzt, die Erfahrung fehlt dir dann!
in dem fall nein. berufstätigkeit heißt, du hast den betreffenden beruf so und so lange ausgeübt...als azubi erlernst du aber den beruf erst, ausüben und in diesem tätig bist du erst danach
Wenn die Ausbildung abgeschlossen ist, zählt sie.
Na klar, Lehre ist ja auch regelmäßiges ARbeiten.
Viel Erfolg
es wurde nach BErufstätigkeit gefragt, nicht nach Berufserfahrung
falsch, es kommt immer darauf an was gemeint ist. hier wird nach berufserfahrung gefragt und da zählt eine lehre nicht