Ausbilderin im Mutterschutz

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ohne jemanden mit einer Ausbildereignungsprüfung, darf der Betrieb in dem Du arbeitest niemanden Ausbilden, es sei denn der Chef oder sonst jemand von Deinen Vorgesetzten hat einen Meisterbrief, der automatisch das Recht zur Ausbildung beinhaltet.

Wenn Du Dich an die IHK oder die Handwerkskammer wendest, würden die in Deinem Fall einen neuen Ausbildungsplatz für Dich suchen müßen, wobei die bereits absolvierte Zeit natürlich zur Anrechnung kommt.

erweh  10.08.2009, 19:11

Leider gibt Google zu dem Thema nichts Brauchbares her. Gewerkschaft könntest Du auch anfragen.

Buhuuu 
Beitragsersteller
 10.08.2009, 22:20
@erweh

Und was wenn meine Ausbilderin nach dem halben Jahr doch wiederkommt? Da muss doch irgendwas geregelt sein, schließlich ist es ja jetzt keine soo ungewöhnliche Situation. Wenn sie nicht wiederkommt seh ich ein, dass ich entweder in eine Niederlassung mit Ausbilder oder eben in einen ganz anderen Betrieb muss. Leider gibt es zumindest in meiner Niederlassung sonst keinen mit einer Ausbildungsberechtigung. Aber ich bin in einer großen Firma..

erweh  11.08.2009, 12:15
@Buhuuu

Ich werde nochmal bisschen rumsuchen. Wenn ich was finde schreib ichs Dir.

Buhuuu 
Beitragsersteller
 12.08.2009, 02:10
@erweh

Das wär echt klasse wenn du was findest. Danke schonmal für deine Mühe :)

erweh  12.08.2009, 13:00
@Buhuuu

Also, wenn die nach dem halben Jahr wiederkommt, ist alles in Butter. Wie lange hast Du denn noch zu lernen? wenn es nur noch ein Jahr oder so sein sollte, ist auch alles klar.

Und auf Dauer versetzen lassen ist auch nicht notwendig, wenn Du die Möglichkeit zum regelmäßigen Kontakt mit der anderen Ausbilderin hast.

Als ich noch gearbeitet habe war ich auch als Ausbilder tätig, und jetzt hab ich mal einen alten Kollegen, der das noch macht, gefragt.

Übrigen vielen Dank fürs Kplt. Gruß RW

Buhuuu 
Beitragsersteller
 15.08.2009, 01:07
@erweh

Naja, ich komme jetzt gerade mal ins 2. Aubsildungsjahr. Muss dieser regelmäßige Kontakt denn telefonisch oder persönlich sein? Telefonisch wäre sicherlich kein Problem und wenn die 2. auch gehen sollte, würde sich sicherlich in irgendeiner Niederlassung noch jemand mit einem Ausbilderschein finden lassen. Nur regelmäßiger PERSÖNLICHER Kontakt wäre wohl schwierig.

Dir geht nichts von deiner Ausbildungszeit verloren. Mach keinen Aufstand und gut ists.

erweh  10.08.2009, 20:32

Irgendwie keine wirklich qualifizierte Antwort.

Buhuuu 
Beitragsersteller
 10.08.2009, 22:17
@erweh

Ja, hab ich auch gedacht. Zur IHK möchte ich eigentlich auch nur wenn mir eben sonst keiner Auskunft geben kann, da die ja nicht unbedingt Wind davon bekommen muss, falls das auf eher unkonventionelle Art und Weise gelöst wird.

Buhuuu 
Beitragsersteller
 09.08.2009, 19:56

Hast du dazu irgendwas schriftliches?

chicaBlue  09.08.2009, 20:03
@Buhuuu

Nein. Wenn du so unsicher bist, mußt du aber bei der IHK nachfragen und dann geht der Ärger los.

Es wird dir vermutlich ein Ersatz vor die Nase gesetzt!Also von einer kollegin übernommen.

erweh  10.08.2009, 19:12

Wenn die keine Ausbildereignungsprüfung hat zählt das gar nichts.

Buhuuu 
Beitragsersteller
 09.08.2009, 19:55

Das verlange ich nicht und danach habe ich auch nicht gefragt ;)