Ausbilderin im Mutterschutz
Ich habe in meinem Ausbildungsvertrag zwei Ausbilderinnen eingetragen. Beide sind in unterschiedlichen Niederlassungen und die zweite wurde erst nach drängen der IHK eingetragen, weil die darauf bestanden haben, dass ein Ausbilder bei mir in der Niederlassung sein muss (was auch logisch ist). Nun geht diese, die in meiner NIederlassung ist ab Dezember in den Mutterschutz und wird auch mind. 6 Monate fehlen (evlt. verlässt sie das Unternehmen auch ganz, da es wegen der Schwangerschaft ein bisschen Ärger mit der Leitung gab). Meine Frage hierzu ist, ob das einfach so akzeptiert wird, dass ich diese Zeit ohne offiziellen Ausbilder in meiner Niederlassung bin, oder ob von mir verlangt wird, die Niederlassung zu wechseln und zu meiner zweiten Ausbilderin zu gehen?? Als Problem kommt auch hinzu, dass diese zweite Ausbilderin erst kürzlich eine OP hinter sich hat und eventuelle auch längere Zeit ausfällt.... Meines Wissens nach ist das in Ordnung wenn ich weiter in meiner Niederlassung bleibe und eben von den anderen Kollegen ausgebildet werde auch wenn die keinen Ausbilderschein haben. Ist das richtig so oder was kann auf mich zukommen? Nichts wäre blöder als wenn man mir nachher sagt, dass diese Zeit nicht zu meiner Ausbildung gerechnet wird... Danke schonmal.
3 Antworten
Ohne jemanden mit einer Ausbildereignungsprüfung, darf der Betrieb in dem Du arbeitest niemanden Ausbilden, es sei denn der Chef oder sonst jemand von Deinen Vorgesetzten hat einen Meisterbrief, der automatisch das Recht zur Ausbildung beinhaltet.
Wenn Du Dich an die IHK oder die Handwerkskammer wendest, würden die in Deinem Fall einen neuen Ausbildungsplatz für Dich suchen müßen, wobei die bereits absolvierte Zeit natürlich zur Anrechnung kommt.
Und was wenn meine Ausbilderin nach dem halben Jahr doch wiederkommt? Da muss doch irgendwas geregelt sein, schließlich ist es ja jetzt keine soo ungewöhnliche Situation. Wenn sie nicht wiederkommt seh ich ein, dass ich entweder in eine Niederlassung mit Ausbilder oder eben in einen ganz anderen Betrieb muss. Leider gibt es zumindest in meiner Niederlassung sonst keinen mit einer Ausbildungsberechtigung. Aber ich bin in einer großen Firma..
Ich werde nochmal bisschen rumsuchen. Wenn ich was finde schreib ichs Dir.
Das wär echt klasse wenn du was findest. Danke schonmal für deine Mühe :)
Also, wenn die nach dem halben Jahr wiederkommt, ist alles in Butter. Wie lange hast Du denn noch zu lernen? wenn es nur noch ein Jahr oder so sein sollte, ist auch alles klar.
Und auf Dauer versetzen lassen ist auch nicht notwendig, wenn Du die Möglichkeit zum regelmäßigen Kontakt mit der anderen Ausbilderin hast.
Als ich noch gearbeitet habe war ich auch als Ausbilder tätig, und jetzt hab ich mal einen alten Kollegen, der das noch macht, gefragt.
Übrigen vielen Dank fürs Kplt. Gruß RW
Naja, ich komme jetzt gerade mal ins 2. Aubsildungsjahr. Muss dieser regelmäßige Kontakt denn telefonisch oder persönlich sein? Telefonisch wäre sicherlich kein Problem und wenn die 2. auch gehen sollte, würde sich sicherlich in irgendeiner Niederlassung noch jemand mit einem Ausbilderschein finden lassen. Nur regelmäßiger PERSÖNLICHER Kontakt wäre wohl schwierig.
Dir geht nichts von deiner Ausbildungszeit verloren. Mach keinen Aufstand und gut ists.
Irgendwie keine wirklich qualifizierte Antwort.
Ja, hab ich auch gedacht. Zur IHK möchte ich eigentlich auch nur wenn mir eben sonst keiner Auskunft geben kann, da die ja nicht unbedingt Wind davon bekommen muss, falls das auf eher unkonventionelle Art und Weise gelöst wird.
Hast du dazu irgendwas schriftliches?
Nein. Wenn du so unsicher bist, mußt du aber bei der IHK nachfragen und dann geht der Ärger los.
Es wird dir vermutlich ein Ersatz vor die Nase gesetzt!Also von einer kollegin übernommen.
Wenn die keine Ausbildereignungsprüfung hat zählt das gar nichts.
Das verlange ich nicht und danach habe ich auch nicht gefragt ;)
Leider gibt Google zu dem Thema nichts Brauchbares her. Gewerkschaft könntest Du auch anfragen.