Ich wurde aus der Jugendhilfe rausgeschmissen, was soll ich jetzt tun?
Ich (w,18) wohne seit 6 Monaten in einer betreuten Einrichtung (Jugendhilfe). Ich habe jetzt massiv gegen eine Regel verstoßen, deswegen werde ich heute rausgeschmissen.
Jetzt werde ich zusehen, dass ich bei einer Freundin unterkomme, aber was soll ich jetzt nur tun?
Da ich nun volljährig bin, ist das Jugendamt nicht mehr für mich zuständig. Wie bekomme ich eine Wohnung?
Mein Personalausweiß ist seit 2 Tagen abgelaufen, habe ich da überhaupt eine Chance? Ich mache seit 2 Monaten ein bezahltes Praktikum, kann ich mich trotzdem an das Jobcenter wenden und dort nach Unterstützung fragen?
Bitte sagt mir, was ich jetzt tun muss, ich habe nämlich keine Ahnung von nichts!
5 Antworten
du solltest auf jeden Fall direkt zum Jobcenter gehen- prinzipiell fällst du nach deiner Vorgeschichte jetzt in deren Zuständigkeit. Aus eigener beruflicher Erfahrung würde ich dir aber auch raten dich an eine Beratungsstelle vor Ort zu wenden - die dir ggf. auch rechtlichen Beistand gewährt, denn so ohne weiteres fällst du auch bei Vergehen nicht einfach mit 18 aus der Jugendhilfe- theoretisch könntest du weitere Hilfen auch einklagen- diese müssen bei Bedarf nämlich bis zum 27. Lebensjahr gewährt werden. Die Jugendämter machen es sich da oft zu leicht.
da ich sowohl in der stationären Jugendhilfe wie auch beim Jugendamt tätig war weiss ich aus eigener Erfahrung, dass viele Jugendämter nach dem 18. Geburtstag versuchen die Leute schnell loszuwerden- sobald sich die Gelegenheit bietet. Die Einrichtung kann das natürlich machen- das Jugendamt kann aber nicht so ohne weiteres andere Hilfen in der Folge ablehnen - rechtlich relevant ist immer die persönliche Situation / Entwicklung des Hilfeempfängers - erst danach kommt der Punkt der Mitwirkung. Die Jugendämter bekommen hier ständig von den Gerichten eins auf den Deckel.
Du gehst zuerst zum Jobcenter. Die werden sich vermutlich wegen Unterhalt erst einmal an deine Eltern halten.
Was machst du? Schule oder Ausbildung? Dann wären deine Eltern zumindest weiter in der Unterhaltspflicht.
Du brauchst vom Jugendamt eine Unzumutbarkeitsbescheinigung, damit das Jobcenter dich nicht wieder an dein Elternhaus verweisen kann (denn U25 gibt es für gewöhnlich keine eigene Wohnung durch das Jobcenter).
Damit werden dir dann die Kosten für eine angemessene Wohnung bewilligt. Außerdem der Regelsatz (knapp 400 Euro) bewilligt.
Das Jobcenter kann dich auch beraten wegen deiner Zukunftschancen.
Das Jugendamt kann dir auch als Ü18 jährige helfen, aber sie sind nicht dazu verpflichtet, wenn du nicht mitwirkst.
Tja, wenn man Probleme in einer solchen Einrichtung hat, dann ist das nicht schön. Geh zum Rathaus, sie werden dir schon sagen an wem du dich anwenden kannst. Vllt kannst du Bafög beantragen und vom Jobcenter noch Hilfe bekommen.
Bafög? Ist vermutlich so ziemlich das letzte, was ihr zusteht.
Ich frage ja auch nicht nach Elterngeld, wenn ich kein Kind habe.
Hab gedacht sie macht ne Ausbildung 😂 Danke für den Hinweis trotzdem.
Man muss wenn man alleine lebt immer vorrausplanen und VORALLEM keine dummheiten machen wodurch man quasi auf der straße landet.
Ich lebe auch schon ewig alleine angefangen hat das im alter von 17 natürlich hatte ich dazwischen die ein oder andere partnerin aber dennoch. Plane dein leben und mach nichts unbedachtes.
Beantrage beim rathaus nen neuen ausweis das geht schnell sag denen im notfall du willst nen vordruck damit kann man auch schon was anfangen. Mit einem praktikum leben dürfte hart sein aber weis ja nicht was du verdienst.
Ich habe mit 17-19 von läppischen 450 euro gelebt die ich mir durchaus erarbeitet habe also nicht vom amt. Das war ne wahnsinnig harte zeit aber ich hab es ohne schulden da raus geschafft also es ist alles möglich wenn man nur will
Da Du wohl auch keine Nachbetreuung erhälst , mit z.Bsp. zinslosem Darlehen für eine kl. Whg., drum wende Dich wieder an Deine Eltern, ziehe zurück wenns geht.. oder suche ein WG-Zimmer,
ob Du KG erhalten kannst hängt von der Art Deines Praktikums ab, wenn es zur späteren Berufsausbildung gehört wende Dich an die Fam.kasse dann bekommst Du moatl. 188€ KG aufs Konto...
auch darfst Du jeden job annehmen , da Du nicht mehr unter dem Arbeitsjugendschutz fällst ..
alles Gute
Man fliegt nicht einfach so grundlos aus einer Jugendhilfeeinrichtung raus. Zum einen geht das gar nicht so einfach, zum anderen WILL eine Jugendhilfereinrichtung das auch gar nicht.
Die Fragestellerin sagt doch selbst, dass sie massiv gegen eine Regel verstoßen hat - wenn man sich nicht an die Richtlinien hält, dann kann man auch aus Hilfekonzepten fliegen, natürlich.