einfamilienhaus gekauft und möchte die oberste etage vermieten

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Die 100 € würde ich sparen, denn es ist klar was der Anwalt sagt :-)

Aber Ihr wärt nicht die ersten die einen Bodenraum als Wohnraum vermieten. Man kann es als Lagerraum oder als Trockenraum deklarieren. Eine Streit mit dem Bauamt lohnt meist nicht. Rechtlich bekommt man das meist nicht hin.

Es wird doch oft so gemacht: Die Abnahme durch das Bauamt geschieht vor dem Ausbau, ist die gemacht wird das Dachgeschoß ausgebaut. So ist das nun mal in Deutschland.

rappe 
Beitragsersteller
 07.10.2009, 10:32

ist es dann vllt möglich das haus zu einem einfamilienhaus mit einliegerwohnung zu machen?

Smash  07.10.2009, 10:42
@rappe

Sicher, aber nur mit Baugenehmigung. Und da fängst Du mit dem Problem wieder von vorne an.

Frag mal in deinem Bekanntenkreis herum. Wir hatten das gleiche Problem. Wir haben einen Architekten ( der hats privat und billig gemacht ) gebeten, sich die Sache einmal anzusehen. Oft sinds nur Kleinigkeiten, die diese Umwandlung behindern. Er hat neue Pläne gemacht, wir haben sie nach Umbau ( war nix weltbewegendes ) zum Grundbuchamt geschickt und eintragen lassen. Fertig. Kostete auch noch mal ein paar Euro aber dann war die Sache erledigt. Man braucht z.B. ein seperates Treppenhaus, bestimmte Vorplatztüren ( normale Wohnungtüren werden meist nicht angenommen) einen eingetragenen Stellplatz für das Auto der oberen Wohnung und und und. Einfach mal umhören...viel Glück!

Wer das Geld hat ein Haus zu kaufen, hat auch noch die 100 Euro für den Beratungstermin beim Anwalt ;)

wo kein kläger da kein richter...............typisch deutschland

was passiert wenn ich jetzt vermiete und das bauamt kontrolliert mich?wie wird so etwas bestraft?

Smash  07.10.2009, 10:49

Da könnte man Strafen + Gebühren bekommen. Die sind in den einzelnen Bundesländern verschieden, da die Baugesetze von den Ländern gemacht werden. Mußt Du beim Bauamt anrufen und fragen :-)