Aus dem Urlaub zurück auf Arbeit geholt. Was steht mir zu?
Gibt es ein Gesetz das besagt, dass man für den Tag aus dem man aus dem Urlaub zurück geholt wird, einen gutgeschrieben bekommt und einen weiteren als Entschädigung erhält? Bekannte erwähnten so etwas-konnten mir aber nicht sagen, ob das gesetzlich verankert ist.
9 Antworten
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gar nicht berechtigt einen Arbeitnehmer aus dem angetretenen Urlaub zurückzuholen. Auf freiwilliger Basis können Sie Ihren Urlaub natürlich unterbrechen.
Hier ein hilfreicher Link.
http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Urlaub.html
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen zumindest diesen einen Urlaubstag wieder gutschreiben und Ihnen nachweislich angefallene Kosten ersetzen.
Alles weitere ist eine Frage von Verhandlungen.
Peter Kleinsorge
Danke auch an alle Anderen, die mich ein Stück weit erleuchtet haben.
Diese Frage beantwortet der Arbeitsvertrag ggf. der Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Das ist der rechtliche Teil.
Wenn ein MA aus dem Urlaub kommt, um wichtige Arbeiten für mein Unternehmen zu verrichten, bin ich mit Leistungen und Ausgleich sehr großzügig.
Schließlich muss ich auch bei Sonn- und Feiertagsarbeit entsprechende Zuschläge bezahlen oder mit Freizeit ausgleichen.
Tarifvertrag gibt es hier in dieser Firma nicht. Im Arbeitsvertrag steht das nicht mit einer extra Regelung drin. Es ist ein alter Vetrag, so wie man sie für kaufmännische Angestellte schon vorgefertigt gedruckt kaufen konnte. lang ist es her und er wurde niemals geändert....
In wichtigen betrieblichen Sachen geht das - allerdings muss der Chef dan auch die Mehrkosten (z.B. Reiserücktritt) übernehmen. Aber es muss viel passieren (alle anderen Mitarbeiter die es machen könnten krank oder plätzlich selbst gekündigt oder unvorhersehbarer riesnauftrag dessen Verlust das unternehmen in den Verlust treiben würde).
Er hat ein Fahrzeug geschickt, dass mich abholt. Und es war schon wichtig, da für die Kollegin noch kein Ersatz da ist. Einstellungen stehen bevor.
na dann - aber den Urlaub der dir so entgangen ist muss er dir schon nochmal gut schreiben
Beim Betriebsrat oder Deiner Gewerkschaft nachfragen.
Sicher ist nur - für den/Die entgangenen Urlaubstag/e den entsprechenden Ersatz.
Der Tag, an dem du arbeiten musstest, zählt natürlich nicht als Urlaub. Dass du einen weiteren Tag bekämst, halte ich für ein Gerücht.
Vielen Dank!