Minijob - danach kein befristeter Vertrag möglich?
Hallo!
Ein Bekannter von mir hat seit 1,5 Monaten einen 400€-Job. Er wurde eingestellt mit der Aussicht bald in Vollzeit bei der Firma arbeiten zu können. Nun hat der Bekannte heute die Nachricht erhalten, dass er nicht in Vollzeit übernommen werden kann, da es angeblich eine gesetzliche Regelung gibt, die besagt, dass jemand, der bereits auf 400€ bei einer Firma gearbeitet hat, bei der selben Firma nicht befristet in Vollzeit eingestellt werden darf, sondern nur unbefristet. Die Firma stellt neue Vollzeit-Mitarbeiter aber grundsätzlich nur befristet ein und bevorzugt nun bei der Vergabe der Vollzeitstelle jemanden anderes.
Gibt es dieses Gesetz wirklich? Kann mir jemand die entsprechende Vorschrift nennen? Oder ist das ganze nur von der Firma als Grund für die Nichteinstellung erfunden worden?
Danke!
5 Antworten
Ja, ist korrekt. Steht hier drin: http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/
Hab's nun gefunden! Danke!
Bezeiht sich auch nicht unbedingt auf Minijob
Das spielt keine Rolle, ob es nun ein Minijob ist, ein Teilzeitjob mit 20 Stunden/Wo oder aber Vollzeit. Die Befristung allein ist entscheidend.
Korrekt.
Ist jemand in der Firma geringfügig beschäftigt, so handelt es sich sofern nichts anderes vereinbart wurde, um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Gemäß §14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz, kann nun keine kalendarische Befristung mehr erfolgen, da mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Es muss nicht unbedingt eine unbefristete Einstellung erfolgen, eine Befristung aus einem sachlichen Grund, gemäß §14 Absatz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz, ist auch möglich.
http://dejure.org/gesetze/TzBfG/14.html
Peter Kleinsorge
Dürfen darf die Firma das schon, wenn die Befristung einen sachlichen Grund hat (z.B. Krankheitsvertretung oder ein Projektgrund). Gibt es diesen sachlichen Grund nicht im zweiten befristeten Vertrag - so kann der Arbeitnehmer einen unbefristeten Vertrag geltend machen, ggf. auch über das Arbeitsgericht. Und das riskiert kaum eine Firma.
Bei mir in der Arbeit ist das Gang und Gebe, dass die MA nach einem GfB-Vertrag (meist auch befristet) danach einen befristeten Vollzeitvertrag bekommen.
Ich glaube, dass das nur ein Vorwand ist und sie deinen Bekannten nicht vollzeit haben wollen.
Nö, ist aber tatsächlich korrekt. Es dürfen keine zwei befristete Verträge bei dem selben Arbeitgeber hintereinander abgeschlossen werden.
Ausnahme: Der letzte befristete Vertrag ist länger als drei jahre her oder der neue Vertrag ist Befristung mit Sachgrund.
Hieße das, dass ich auch einen unbefristeten Vertrag einklagen könnte? (Was natürlich totaler Schwachsinn ist, weil ich mir damit ja in's eigene Knie schießen würde)
siehe mein Beitrag.
Das ist korrekt. Wird ein zweiter befristeter Vertrag oder eine Vertragsverlängerung mit Änderung der Konditionen eingeschlossen, muss der in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt werden. Das kann man sich einklagen.
Also, was dem Bekannten dort vorgetragen wurde,enspricht nach meinem Wissensstand nicht den Tatsachen.
Dann ist dein Wissensstand nicht korrekt
Im welchen § steht das denn? Finde da auf Anhieb nichts zum Thema Minijob.