Minijob - danach kein befristeter Vertrag möglich?

5 Antworten

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Ja, ist korrekt. Steht hier drin: http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/

pleko 
Beitragsersteller
 05.05.2011, 18:24

Im welchen § steht das denn? Finde da auf Anhieb nichts zum Thema Minijob.

pleko 
Beitragsersteller
 05.05.2011, 18:27
@pleko

Hab's nun gefunden! Danke!

Reservist  05.05.2011, 19:31
@pleko

Bezeiht sich auch nicht unbedingt auf Minijob

angy2001  05.05.2011, 21:13
@Reservist

Das spielt keine Rolle, ob es nun ein Minijob ist, ein Teilzeitjob mit 20 Stunden/Wo oder aber Vollzeit. Die Befristung allein ist entscheidend.

Ist jemand in der Firma geringfügig beschäftigt, so handelt es sich sofern nichts anderes vereinbart wurde, um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Gemäß §14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz, kann nun keine kalendarische Befristung mehr erfolgen, da mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Es muss nicht unbedingt eine unbefristete Einstellung erfolgen, eine Befristung aus einem sachlichen Grund, gemäß §14 Absatz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz, ist auch möglich.

http://dejure.org/gesetze/TzBfG/14.html

Peter Kleinsorge

Dürfen darf die Firma das schon, wenn die Befristung einen sachlichen Grund hat (z.B. Krankheitsvertretung oder ein Projektgrund). Gibt es diesen sachlichen Grund nicht im zweiten befristeten Vertrag - so kann der Arbeitnehmer einen unbefristeten Vertrag geltend machen, ggf. auch über das Arbeitsgericht. Und das riskiert kaum eine Firma. 

Bei mir in der Arbeit ist das Gang und Gebe, dass die MA nach einem GfB-Vertrag (meist auch befristet) danach einen befristeten Vollzeitvertrag bekommen.

Ich glaube, dass das nur ein Vorwand ist und sie deinen Bekannten nicht vollzeit haben wollen.

Reservist  05.05.2011, 18:17

Nö, ist aber tatsächlich korrekt. Es dürfen keine zwei befristete Verträge bei dem selben Arbeitgeber hintereinander abgeschlossen werden.

 

Ausnahme: Der letzte befristete Vertrag ist länger als drei jahre her oder der neue Vertrag ist Befristung mit Sachgrund.

francis1505  05.05.2011, 18:23
@Reservist

Hieße das, dass ich auch einen unbefristeten Vertrag einklagen könnte? (Was natürlich totaler Schwachsinn ist, weil ich mir damit ja in's eigene Knie schießen würde)

angy2001  05.05.2011, 18:24
@Reservist

siehe mein Beitrag.

Reservist  05.05.2011, 18:53
@francis1505

Das ist korrekt. Wird ein zweiter befristeter Vertrag oder eine Vertragsverlängerung mit Änderung der Konditionen eingeschlossen, muss der in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt werden. Das kann man sich einklagen.

Also, was dem Bekannten dort vorgetragen wurde,enspricht nach meinem Wissensstand nicht den Tatsachen.

Reservist  05.05.2011, 18:21

Dann ist dein Wissensstand nicht korrekt