Müssen Aufenthaltsräume beheizbar sein?

6 Antworten

Heizbar müssen sie nicht sein, aber sie müssen eine Mindesttemperatur von ca.21°C erreichen.

Das gehört zum Arbeitsrecht. Du hast das recht auf einen Klimatisierbaren Raum. 

Ja müssen sie, und die Temperatur MUSS mind 26grad betragen! auf wunsch der insaßen halt. gesetzlich 26grad müssten das sein

Neuer2014 
Beitragsersteller
 08.01.2015, 13:43

Oh, jemand ganz schlaues hier unterwegs!!!

Feradon  08.01.2015, 13:44
@Neuer2014

wo liegt dein Problem?

Feradon  08.01.2015, 13:45
@Feradon

wollte dir lediglich helfen. naja... da sieht man mal wieder wie verunreinigt die Menschheit ist ;)

Neuer2014 
Beitragsersteller
 08.01.2015, 13:48

Geht es um Arbeitsrecht? Dann gilt die Arbeitsstättenverordnung und die Antwort wäre ja. Bei Mietrecht gilt der Vertrag.

thlu1  08.01.2015, 14:02

Und welche Nutzfläche ist im Mietvertrag hinterlegt?

Neuer2014 
Beitragsersteller
 08.01.2015, 13:42

Nein, habe eine Wohnung gekauft, ausgebauter Spitzboden ist als Wohnfläche ausgewiesen und als Wohnraum verkauft worden, lässt sich aber nicht beheizen.

BigLittle  08.01.2015, 15:06
@Neuer2014

Wenn der Raum mit einem Raum verbunden ist, der beheizt ist und durch Luftaustausch der Spitzboden mit temperiert, dann brauchst du in dem Spitzboden keinen extra Heizkörper installieren. Da warme Luft nach oben steigt, ist die Temperierung gesichert.

Ja, Aufenthaltsräume müssrn beheizbar sein. Habe jzt leider nur was von Österreich gefunden, bin mir aber zu 100% sicher, dass es so ein Gesetz auch für D gibt. LG

Neuer2014 
Beitragsersteller
 08.01.2015, 13:41

Das war auch das einzige, was ich gefunden habe. Mir geht es aber um Deutschland.

Elfi96  08.01.2015, 13:52
@Neuer2014

Ev steht dort was. Ist eine pdf- datei. Www.baua.de/de. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Den Link konnte ich leider nicht einfügen, weil der von gf als spam markiert wurde. LG