Müssen Aufenthaltsräume beheizbar sein?
Gibt es in Deutschland ein Gesetz oder eine Verordnung die besagt, dass Aufenthaltsräume beheizbar sein müssen? Es geht mir nicht um Mietminderung o.ä., ich möchte nur wissen, ob das gesetzlich oder so verankert ist. Danke für Eure Tipps!
6 Antworten
Heizbar müssen sie nicht sein, aber sie müssen eine Mindesttemperatur von ca.21°C erreichen.
Das gehört zum Arbeitsrecht. Du hast das recht auf einen Klimatisierbaren Raum.
Ja müssen sie, und die Temperatur MUSS mind 26grad betragen! auf wunsch der insaßen halt. gesetzlich 26grad müssten das sein
wo liegt dein Problem?
wollte dir lediglich helfen. naja... da sieht man mal wieder wie verunreinigt die Menschheit ist ;)
Ja!
Geht es um Arbeitsrecht? Dann gilt die Arbeitsstättenverordnung und die Antwort wäre ja. Bei Mietrecht gilt der Vertrag.
Und welche Nutzfläche ist im Mietvertrag hinterlegt?
Nein, habe eine Wohnung gekauft, ausgebauter Spitzboden ist als Wohnfläche ausgewiesen und als Wohnraum verkauft worden, lässt sich aber nicht beheizen.
Wenn der Raum mit einem Raum verbunden ist, der beheizt ist und durch Luftaustausch der Spitzboden mit temperiert, dann brauchst du in dem Spitzboden keinen extra Heizkörper installieren. Da warme Luft nach oben steigt, ist die Temperierung gesichert.
Ja, Aufenthaltsräume müssrn beheizbar sein. Habe jzt leider nur was von Österreich gefunden, bin mir aber zu 100% sicher, dass es so ein Gesetz auch für D gibt. LG
Das war auch das einzige, was ich gefunden habe. Mir geht es aber um Deutschland.
Ev steht dort was. Ist eine pdf- datei. Www.baua.de/de. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Den Link konnte ich leider nicht einfügen, weil der von gf als spam markiert wurde. LG
Oh, jemand ganz schlaues hier unterwegs!!!