Pflichttermin in Arbeirt trotz Urlaub?
Hallo!
Meine Freundin und ich fahren nächste Woche Freitag nach Italien. Sie hat Urlaub von der Arbeit bekommen und dann haben wir natürlich sofort gebucht. Jetzt meldet sich aber ihre Chefin und sagt, dass am Freitag Anwesenheitspflicht für alle Lehrlinge ist! Kann sie das einfach so machen? Ich meine sie hat doch URLAUB! Und wir können doch nicht einen Tag zurück fahren und dann wieder hin! Und außerdem... wer zahlt die doppelte An- und Rückreise? Kann man da gesetzlich nichts machen? Mein Vater ist Inhaber von 4 Optiker Filialen und er meint, dass es die Aufgabe des Arbeirgebers ist zu sehen, wann man jemanden in den Urlaub schickt!
Bitte helft uns! Wir sind am verzweifeln!!
8 Antworten
Mit den Freitagen geht was durcheinander. (wenn ihr nächste Woche Freitags nach Italien fahrt - vielleicht sogar mit dem Auto - und Freitags der Pflichttermin ist , dann fahrt Samstags. Stornierungskosten für die eine Nacht muss der Arbeitgeber zahlen.) Aber: warum redet deine Freundin nicht erst noch mal mit der Chefin. Vielleicht hat die das übersehen. Denn es gilt: nur in sehr dringenden begründeten Ausnahmefällen dürfen Urlaubszusagen wieder rückgängig gemacht werden, und der Arbeitgeber muss für die Kosten aufkommen. Das weiß die Chefin auch.
Mit einem unterschriebenen Urlaubsschein ist das eine Sache für die IHK bzw. für einen Anwalt, sollte tatsächlich eine Kündigung ausgesprochen werden. Ich würde mich aber vorher bei der IHK melden, damit die schon mal Bescheid wissen. Bei einer Kündigung aus diesem Grund - oder auch wegen evt. mobbing danach - kann die IHK einen anderen Arbeitsplatz vermitteln.
Ich hoffe das sie einen unterschriebenen Urlaubsschein hat, denn wenn sie das hat und der genehmigt ist, dann muss sie sich eigentlich keine Sorgen darüber machen.
Wenn sie das allerdings erstmal nur mündlich abgeschlossen hat und das nicht sofort in trockene Tücher gelegt hat, dann müsste sie eigentlich erscheinen, da sie ja nichts in der Hand um zu sagen: Hey ich habe da aber Urlaub.
Vielleicht liegt ganz einfach ein Missverständnis vor und die Chefin meinte, dass die Anwesenheitspflicht für diejenigen besteht, die nicht im Urlaub sind. Wenn der Urlaub genehmigt wurde, dann gilt das. Deine Freundin sollte am Montag sofort mit ihrer Chefin sprechen, um das aufzuklären. Bis dahin bitte keine Verzweiflung und keine Panik! :-)
Sie hat heute schon mit ihr gesprochen und es lässt sich nichts machen... Die Chefin meint auch es sei allein ihre Schuld, dass wir an diesem Tag gebucht haben.
Ganz ehrlich: so schlimm kann das doch gar nicht sein, wenn ein Azubi fehlt. Du meine Güte. Was will die denn machen, wenn einer kurzfristig wegen Magen-Darm-Grippe ausfällt?
@ Schmiedi
Hm - das kann ich natürlich nicht beurteilen. Wenn aber der Urlaub schriftlich genehmigt war, dann konnte deine Freundin darauf vertrauen und ihren Urlaub buchen. Wenn das allerdings nicht der Fall war, dann sieht es anders aus.
@ Elizabeth2
Nein, schlimm ist es nicht, wenn ein Azubi fehlt. Aber können wir das wirklich beurteilen? Wir wissen nicht, was an diesem Tage gelehrt wird.
Krankspielen nach dieser Vorgeschichte fällt auf und das könnte Konsequenzen haben. Mit Lügerei kommt man nicht weiter. Das verhärtet eher die Fronten.
Urlaub war genehmigt!! bis einschl. 18.7. d.J.
Beispiel: Urlaubsziel Mallorca Hinflug heute 01.7. - 18.27Uhr - Rückkehr 18.7. - 22.59 Uhr . Dieser Urlaub steht der Auszubildenden ohne !! Unterbrechung zu.
1. Arbeitstag 19.7.!!
Dazwischen bezahlt sie dann den Hubschrauber Hin-u. Rückflug des Auszubildenden. ( Ironie off )
Da hast du mich aber falsch verstanden. Ich habe nicht geschrieben, dass die Fragerin auf krank machen soll. Ich meinte damit wirklich, dass die Chefin nichts machen kann, wenn einer fehlt wegen Krankheit. Will die da auch rumheulen und den herzerren. So meinte ich das. Völlig wurscht, was da gelehrt wird: es gibt nichts, was nicht irgendwie doch nachher nachholbar wäre. Auch eine Chefin muss davon ausgehen, dass ein Azubi ausfällt, auch an so einem Termin.
An dem Tag wird nichts gelehrt, das ist ja das nächste... An diesen Tag werden ausschließlich Produkte verkauft -.- und das nur 3-4 Stunden!!
Hat Sie einen unterschriebenen Urlaubsschein?
Wenn der Urlaubsschein genehmigt ist dann ist er genehmigt.
Die Chefin kann das nicht einfach verlangen.
Dann muss Sie ein Ersatztermin ausmachen.
Ja! Das hat sie. Darum können wir das auch nicht nachvollziehen :/ Die Chefin meint aber es wäre ein Kündigungsgrund, wenn sie nicht auftaucht... IM URLAUB
wenn das so ist, dann wendet euch sofort an die IHK damit. Das ist ja fast schon Erpressung, da ja die Azubi in einem Abhängigkeitsverhältnis ist. Rechtlich liegt Chefin falsch.
Die Kosten müsste die Chefin übernehmen, den immerhin war der Urlaub genehmigt. Einfach die Chefin auf den genehmigten Urlaub hinweisen.
Wir fahren nur leider Mittwoch schon.