Kann ,,Verschlafen'' rechtlich zur Nachholung von Arbeitszeit führen?

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Es kann zum Nachholen der Arbeitszeit, zur Abmahnung und im schlimmsten Fall zur Kündigung führen! Wenn z.B. bei uns jemand verschläft, könnte das im schlimmsten Fall für 2 Stunden ungefähr 50000 Euro kosten! Ich weiss nicht, ob man da "Verständnis" für das Verschlafen aufbringen kann! Maschinen können bei uns teilweise nur angefahren werden, wenn das erforderliche Personal da ist. Fehlt einer (z.B. durch Krankheit), kann das problematisch werden, wenn dann z.B. der Ersatzmann verschläft!

Obelixus 
Beitragsersteller
 22.06.2009, 18:13

Danke für deine Antwort, genau darauf habe ich gewartet. Ich dachte schon soetwas zu hören. Nichts für Ungut, dass ich diese Frage einstellte, abr es schwirrte nun mal in meinen Kopf herum...

Natürlich musst du das nachholen! Du willst also Geld für Arbeit die du nicht gemacht hast, weil du im Bett gelegen hast. Selbst wenn es einen § dafür gäbe, würde ich es nicht tun, denn es ist meine Schuld wenn ich verschlafe und nicht die meines Chefs

Eventuell zieht dein Chef dir die Fehlstunden vom Lohn ab.In vielen Betrieben kann man die Zeit nicht nacharbeiten,wird dann vom Lohn abgezogen.

es versteht sich doch von selber, dass die versäumte zeit, die ja auch bezahlt ist, nachgeholt wird.. passiert es öfter kann eine abmahnung erfolgen. schliesslich gibt es einen vertrag, wo die arbeitszeit geregelt ist.. sollte es nach einer abmahnung noch mal dazu kommen.. kann es auch auf eine kündigung auslaufen. es kommt drauf an, wie der chef damit umgeht.

PAssiert es häufiger hat der Chef die Möglichkeit den Arbeitsvertrag zu kündigen. Bei einer einmaligen Verschlaferei sollte es mit einem Entschuldigen bei den Kollegen erledigt sein. Natürlich darf der Chef ein Nacharbeiten anordnen. Die meisten Bosse verzichten aber drauf