Urlaubsregelungen bei langzeitigen Personalmangel?
Guten Morgen ihr lieben,
also ich arbeite in einem kleinen Betrieb ( Tankstelle, keinen Betriebsrat, 3 Schichten).
Momentan häufen sich die Probleme immer & immer mehr, da im September 2016 kurzzeitig 2 Vollzeitkräfte ausgefallen sind & dafür erst im November eine Vollzeitkraft wieder eingestellt wurde.
Diese wiederum konnte auch nur wenige Tage arbeiten, da dann bei ihr eine Herzkrankheit diagnostiziert wurde. Also Stress pur für alle anderen.
Nun ist es ja natürlich so, dass durch den entstandenen Personalmangel niemand seinen Urlaub nehmen konnte & dieser somit in das neue Jahr übernommen wurde & bis Ende März weg sein muss.
Da jetzt aber, wie schon erwähnt, die neue Kollegin auch wieder weg ist & meine Chefin sich noch nicht um Ersatz gekümmert hat, vermuten wir, dass sie den meisten den Urlaub im Januar & Februar streichen will.
Jetzt ist die Frage, ob sie das darf, da ja dieser Personalmangel nicht erst seit einer kurzen Zeit bekannt ist, sondern ja schon längere Zeit.
Eine Kollegin meint, dass sie das ja wegen Personalmangel dürfte, jedoch nicht, wenn schon mehrere Wochen bekannt ist, dass Personalmangel herrscht & sie sich einfach nicht kümmert. Stimmt diese Aussage denn?
Als nächstes steht die große Frage im Raum, wie lange ein Arbeitgeber Zeit hat, um einen Urlaubsantrag zu bearbeiten (z.B Antrag gestellt Anfang November für Ende Januar).
Ich (bzw wir in dem Fall) wären euch sehr dankbar für hilfreiche Antworten.
LG
3 Antworten
Hey,
kannst du deinen Urlaub nicht nehmen, weil dein Arbeitgeber (wie es bei dir der Fall ist) sich nicht um neues Personal kümmert, um euch das zu ermöglichen, dann entsteht aus dem Urlaubsanspruch einen Schadensersatzanspruch. Beantrage deinen Urlaub rechtzeitig.
Ist das so ein Arbeitgeber mit dem man nicht reden kann?
Ja wie gesagt, so einfach kann sich die Chefin das nicht machen. Jedes Arbeitsgericht zeigt ihr einen Vogel.
Gern geschehen.
Also meinen Urlaub habe ich ja rechtzeitig beantragt. Wir müssen 1 Monat vorher (spätestens) den Urlaub beantragen. Ich habe ihn Mitte November beantragt für Ende Januar. Was so auch ok ist.
Naja was heißt nicht reden können. Das schon. Nur sie ist, was sowas betrifft, immer etwas gleichgültig sage ich mal. Hauptsache die Schichten sind abgedeckt & mehr interessiert sie nicht.
Aber hat sich soweit alles geklärt, die Kollegin kommt auch vorzeitig wieder & dadurch ist (bei mir) erstmal alles sicher. Nur für die anderen ist es jetzt ein Kampf, da von 6 Leuten, 3 im Februar Urlaub eingereicht haben, der sich auch stark überschneidet & das lässt meine Chefin eh nicht durch gehen, da wir verpflichtet sind, auf sowas zu achten.
Aber vielen Dank für deine Antwort!
Dein Urlaub steht Dir zu. Das Deine Chefin es nicht auf die Reihe bekommt vernünftiges Personal zu finden, ist kein Grund für gar kein Urlaub.
Ja es gibt Betriebsbedingte Interesse, bei denen sogar Mitarbeiter aus dem Urlaub herausgezogen werden.
Es gibt aber auch die Interesse des Mitarbeiters. Bei Euch scheint der Mangel an Personal schon länger zu bestehen, und Euer Chef gerät da in Verzug wenn er nichts macht.
Eine genau Frist, wann der Antrag abgearbeitet sein muss, gibt es nicht. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet dies zügig zu machen. Ich empfehle Dir tatsächlich eine Rechtsberatung und/oder den Job zu wechseln. Man sollte sich vom Arbeitgeber nicht immer alles gefallen lassen.
Lese Dir mal den Artikel durch:
Vielen herzlichen Dank für deine hilfreiche Antwort!
Es gibt ein Bundesurlaubsgesetz, in dem das alles geregelt ist. Dir stehen mindestens 20 Tage Urlaub (5-Tage-Woche) bzw. 24 Tage (6-Tage-Woche) Urlaub zu. Drei Wochen davon können am Stück genommen werden.
Einem Mitarbeiter kann zwar der Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt verwehrt werden (z.. B. wenn Kollegen mit Kindern ihren Urlaub nur in den Schulferien nehmen können) oder er muss seinen Urlaub abbrechen, aber da muss es schon brennen. Unfähigkeit des Betriebsinhabers ist kein ausreichender Grund.
Ich empfehle Dir, Gewerkschaftsmitglied zu werden. Dann bekommst Du auch kompetente Rechtsberatung.