Darf die Polizei auf Verdacht wahllos Ganzkörperkontrollen machen?

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Darf die Polizei auf Verdacht Wahllos Ganzkörperkontrollen machen?

.. "auf Verdacht" und "wahllos" schließt sich aus .. entweder es gab einen Verdacht oder sie haben es wahllos gemacht.

Nach dem was Du so geschrieben hast, gab es aber versch. Gründe für die Kontrolle, nämlich dass dort in der Gegend regelmäßig Straftaten verübt werden.

Wenn dies der Fall ist, darf die Polizei entsprechende Kontrollen durchführen, um zu Verhindern, dass dort Straftaten verübt werden. Ziel der Kontrolle / Durchsuchung ist also nicht die Strafverfolgung, sondern die Gefahrenabwehr / Vorbeugung.

Als gesetzliche Ermächtigungsgrundlage kommt §36 Abs. 2 Nr. 2 u. Nr. 3 HSOG in Betracht (entsprechende §§ gibt es in den Polizeigesetzen aller Bundesländer)

Nur mal so:

Ich wohne in einer Stadt, in der Fahrradfahrer einen sehr hohen Stellenwert haben. Es werden auch viele Fahrräder geklaut. Und wenn nun jemand bei der Polizei anruft, ihm sei gerade in der xy-Straße sein Rad geklaut worden - und ich fahre nun mit meinem Rad in der Nähe vorbei. Was sollte ich wohl machen, wenn man mich anhält und mein Fahrrad überprüft?

In Deinem Fall wird es ähnlich gewesen sein. Da wird irgend ein Delikt vorgelegen haben, die Beschreibung mag sich auf zwei Personen beziehen. Du wirst die Überprüfung über Dich ergehen lassen müssen, protestieren darfst Du natürlich. Wenn Du Dich weigerst, wird man Dich in der grünen (blauen) Minna auf die Wache bringen.

wesermensch 
Beitragsersteller
 23.03.2013, 20:28

liebe Grüße nach Münster ;)

Ich habe natürlich die Polizisten auch gefragt weswegen sie das machen, sie meinten das in dieser Gegend viele Drogendelikte gibt.

Kann natürlich auch sein, dass eine Straftat vorlag, die es aber nicht sagen durften aus datenschützlichen Gründen, was ich aber weniger Glaube.

hast du dir wenigstens den ausweis zeigen lassen und ihn dir auch genau angesehen?

wesermensch 
Beitragsersteller
 23.03.2013, 20:24

Ja habe ich, die haben auch ins portmonee gesehen, aber es hat kein Geld oder andere Sachen gefehlt.

das dürfen sie nicht ohne grund tun....

also hat ein grund vorgelegen

wesermensch 
Beitragsersteller
 23.03.2013, 20:23

Die Polizei meinte weil in dieser Gegend viel mit Drogen gehandelt wird und wir vom Alter ins Klientel passen würden. Aber 21 Jahre alt zu sein ist für mich kein Grund kontrolliert zu werden.

Havege  23.03.2013, 20:27
@wesermensch

Bei dieser Begründung würde ich die Durchsuchung verweigern.

altawas  23.03.2013, 20:32
@wesermensch

da hast du deinen grund, lieber wesermensch und havege, was erreichst du damit? richtig man untersucht dich im revier

PepsiMaster  23.03.2013, 22:48
@Havege

@Havege

und dann? dann wird die Durchsuchung trotzdem durchgeführt .. zur Not mit Zwang.

PepsiMaster  23.03.2013, 22:53
@wesermensch

@wesermensch

Die Polizei meinte weil in dieser Gegend viel mit Drogen gehandelt wird

das kann als Grund ausreichend sein, ohne dass ein konkreter Verdacht gegen Dich besteht.

Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage: §36 Abs. 2 Nr. 2 u. Nr. 3 HSOG

Die Polizei darf fast überall die Personalien von Personen nach dem Polizeigesetz feststellen. Personen, deren Identität nach dem Polizeigesetzt festgestellt werden darf, dürfen auch nach diesem Gesetz durchsucht werden. Du mußt mal in die §§ deines Bundesland gucken, wie es dort genau geregelt ist. Dein 3. Freund ist auf jeden Fall der typisch uninformierte "Schwätzer" auf den man besser nicht in wichtigen Dingen hören sollte ; - )