Darf die Polizei auf Verdacht wahllos Ganzkörperkontrollen machen?
Ich habe vorhin einen Kumpel zur Bushaltestelle gebracht. Auf den Weg dorthin wurden wir von Zivilpolizisten angehalten, die unsere Personalien aufgenommen haben und uns am gesamten Körper nach verbotenen Gegenständen kontrolliert haben. Dies fand ich in der Beziehung nicht schlimm, da ich keinen Drogen oder ähnliches bei mir hatte, jedoch war es nicht schön vor seiner Haustür wie ein Schwerverbrecher von Polizisten durchsucht zu werden, weil mich manche vorbeigehenden Menschen kannten.
Als ich mich darüber bei einem dritten Freund nach dem Geschehen beschwert hatte, meinte er, dass die Polizei dies nicht ohne Grund machen darf. Stimmt dies, dass ich in Zukunft solch eine Durchsuchung einfach ablehnen darf?
9 Antworten
Darf die Polizei auf Verdacht Wahllos Ganzkörperkontrollen machen?
.. "auf Verdacht" und "wahllos" schließt sich aus .. entweder es gab einen Verdacht oder sie haben es wahllos gemacht.
Nach dem was Du so geschrieben hast, gab es aber versch. Gründe für die Kontrolle, nämlich dass dort in der Gegend regelmäßig Straftaten verübt werden.
Wenn dies der Fall ist, darf die Polizei entsprechende Kontrollen durchführen, um zu Verhindern, dass dort Straftaten verübt werden. Ziel der Kontrolle / Durchsuchung ist also nicht die Strafverfolgung, sondern die Gefahrenabwehr / Vorbeugung.
Als gesetzliche Ermächtigungsgrundlage kommt §36 Abs. 2 Nr. 2 u. Nr. 3 HSOG in Betracht (entsprechende §§ gibt es in den Polizeigesetzen aller Bundesländer)
Nur mal so:
Ich wohne in einer Stadt, in der Fahrradfahrer einen sehr hohen Stellenwert haben. Es werden auch viele Fahrräder geklaut. Und wenn nun jemand bei der Polizei anruft, ihm sei gerade in der xy-Straße sein Rad geklaut worden - und ich fahre nun mit meinem Rad in der Nähe vorbei. Was sollte ich wohl machen, wenn man mich anhält und mein Fahrrad überprüft?
In Deinem Fall wird es ähnlich gewesen sein. Da wird irgend ein Delikt vorgelegen haben, die Beschreibung mag sich auf zwei Personen beziehen. Du wirst die Überprüfung über Dich ergehen lassen müssen, protestieren darfst Du natürlich. Wenn Du Dich weigerst, wird man Dich in der grünen (blauen) Minna auf die Wache bringen.
liebe Grüße nach Münster ;)
Ich habe natürlich die Polizisten auch gefragt weswegen sie das machen, sie meinten das in dieser Gegend viele Drogendelikte gibt.
Kann natürlich auch sein, dass eine Straftat vorlag, die es aber nicht sagen durften aus datenschützlichen Gründen, was ich aber weniger Glaube.
hast du dir wenigstens den ausweis zeigen lassen und ihn dir auch genau angesehen?
Ja habe ich, die haben auch ins portmonee gesehen, aber es hat kein Geld oder andere Sachen gefehlt.
das dürfen sie nicht ohne grund tun....
also hat ein grund vorgelegen
Bei dieser Begründung würde ich die Durchsuchung verweigern.
da hast du deinen grund, lieber wesermensch und havege, was erreichst du damit? richtig man untersucht dich im revier
@wesermensch
Die Polizei meinte weil in dieser Gegend viel mit Drogen gehandelt wird
das kann als Grund ausreichend sein, ohne dass ein konkreter Verdacht gegen Dich besteht.
Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage: §36 Abs. 2 Nr. 2 u. Nr. 3 HSOG
Die Polizei darf fast überall die Personalien von Personen nach dem Polizeigesetz feststellen. Personen, deren Identität nach dem Polizeigesetzt festgestellt werden darf, dürfen auch nach diesem Gesetz durchsucht werden. Du mußt mal in die §§ deines Bundesland gucken, wie es dort genau geregelt ist. Dein 3. Freund ist auf jeden Fall der typisch uninformierte "Schwätzer" auf den man besser nicht in wichtigen Dingen hören sollte ; - )
Die Polizei meinte weil in dieser Gegend viel mit Drogen gehandelt wird und wir vom Alter ins Klientel passen würden. Aber 21 Jahre alt zu sein ist für mich kein Grund kontrolliert zu werden.