Aufhebungsvertrag Datum falsch?
Guten Abend liebe Community,
ich habe spontan durch Kontakte am 01.10.19 eine Ausbildung begonnen.
Nur die Arbeitszeiten sind für mich im Moment kritisch, da ich den Betrieb mit öffentlichen Verkehrsmitteln erst 1,5h später als Arbeitsbeginn erreiche.
Zudem packt mich der Beruf nicht wirklich und entspricht nicht meinen Vorstellungen, ich habe aber schon aber etwas passendes gefunden nebenbei.
Deswegen haben der Betrieb und ich uns auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt, welcher mir postalisch zukommen sollte.
Das Austrittsdatum ist auf einmal der 01.10.19 sprich, das Eintrittsdatum. Ein Tippfehler kann es auch nicht sein. Ich habe ja noch bis letzte Woche gearbeitet.
Da ich noch zum Amt gehen und mich melden muss, dass ich jetzt nicht beschäftigt bin werden die wohl auch sagen, dass ich aber deutlich später ankomme.
Das Gehalt vom Oktober habe ich z.B. Bar bekommen und nicht mal eine Lohnabrechnung dafür.
Das kommt mir alles bisschen komisch vor, blickt da jemand durch oder sind das Sachen, die man so machen darf ?
2 Antworten
Ein Aufhebungsvertrag mit Zeitpunkt für die Vergangeheit ist grundsätzlich nicht möglich. Das liegt daran, dass der Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt wurde. Etwas anderes gilt nur dann, wenn du zum 01.10. bereits nicht mehr gearbeitet hast.
Die Arbeitsleistung hat Fixschuldcharakter. Das heißt, sie kann bei Versäumnis weder nachgeholt werden, noch kann sie rückwirkend „aufgehoben“ werden. Das wäre rein faktisch ja auch nicht möglich, denn wie willst du deine geleistete Arbeit wieder zurückerstattet bekommen?!
Selbst wenn der Arbeitgeber wegen Täuschung o.ä. wirksam anfechten (also den Vertrag rückwirkend von Anfang an nichtig machen) würde, könnte er bereits gezahltes Geld nicht zurückverlangen.
Wenn du die Ausbildung erst am 1.10. begonnen hast, duerftest du noch in der Probezeit sein und somit fristlos kuendigen koennen. Zwar ist bei einer Berufsausbildung auch eine nur einmonatige Probezeit erlaubt (aus der waerst du dann tatsaechlich raus), das waere aber ziemlich ungewoehnlich. Welche Probezeit wurde denn vereinbart.
Du brauchst also gar keinen Aufhebungsvertrag sondern kannst ganz einfach fristlos kuendigen. Somit wuerde ich den Aufhebungsvertrag erst gar nicht unterschreiben und statt dessen eben kuendigen.
Wenn du den Aufhebungsvertrag aber dennoch unterschreiben willst, dann nur mit korrektem Austrittsdatum und eben nicht rueckwirkend (was rechtlich sowieso nicht wirksam waere aber dennoch fuer Streitpotenzial sorgen duerfte).
4 Monate. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass ich bis zum 14.11. arbeite, aber der Aufhebungsvertrag sagt, dass ich am 01.10. wieder raus war ? Das verstehe ich einfach nicht.