Aufhebungsvertrag Datum falsch?

2 Antworten

Ein Aufhebungsvertrag mit Zeitpunkt für die Vergangeheit ist grundsätzlich nicht möglich. Das liegt daran, dass der Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt wurde. Etwas anderes gilt nur dann, wenn du zum 01.10. bereits nicht mehr gearbeitet hast.

Die Arbeitsleistung hat Fixschuldcharakter. Das heißt, sie kann bei Versäumnis weder nachgeholt werden, noch kann sie rückwirkend „aufgehoben“ werden. Das wäre rein faktisch ja auch nicht möglich, denn wie willst du deine geleistete Arbeit wieder zurückerstattet bekommen?!

Selbst wenn der Arbeitgeber wegen Täuschung o.ä. wirksam anfechten (also den Vertrag rückwirkend von Anfang an nichtig machen) würde, könnte er bereits gezahltes Geld nicht zurückverlangen.

Wenn du die Ausbildung erst am 1.10. begonnen hast, duerftest du noch in der Probezeit sein und somit fristlos kuendigen koennen. Zwar ist bei einer Berufsausbildung auch eine nur einmonatige Probezeit erlaubt (aus der waerst du dann tatsaechlich raus), das waere aber ziemlich ungewoehnlich. Welche Probezeit wurde denn vereinbart.