Sohn Handy in Schule kaputtgemacht?
Hallo Community, und zwar geht es um folgenden Sachverhalt: Mein 12 jährige er Sohn hat ganz ausersehen, also unabsichtlich das Handy einer Mitschülerin in der Schule beschädigt. Das Smartphone der Mitschülerin befand sich in ihrer hinteren Hosentasche und mein Sohn lief ihr anscheinend entgegen und aus ihrer Hosentasche fiel das Handy runter. Das Display ist beschädigt und mein Sohn hat sich nicht selbst verteidigt, sodass die ganze Schuld ihm zugeschoben wurde. Der Lehrer hat einen Brief geschrieben in dem steht das mein Sohn ihr Handy beschädigt hat, eine Art von Bestätigung. Jedoch war es nicht ganz die Schuld von meinem Sohn. Sind Handys nicht während der Schule verboten?Dieser Vorfall ereignete sich noch in der Schule. Zu dem Zeitpunkt war mein Sohn aber noch nicht Haftpflichtversichert. Nun verlangt die Mutter der Mitschülerin Schadenersatz. Nun zur Frage: Kommt irgendeine Versicherung dafür auf oder muss ich die Kosten selbst tragen?
11 Antworten
Etwas komisch Deine Schilderung.
Dein Sohn lief ihr entgegen. Das Phone befand sich in der Gesäßtasche des Mädchens. Dann fiel es raus. Was soll Dein Sohn daran verschuldet haben?
Schreibe eine Gegendarstellung zu Händen des Lehrers und der Mutter und lehne die Schadensregulierung ab.
Wenn dem Mädchen das Handy aus der Tasche fällt, ist sie selber schuld und nicht Dein Sohn.
Meine Eltern lachten herzhaft, als ich sie danach befragte und sie würden nicht zahlen. Unsere Haftpflicht wohl auch kaum
das mit dem Anrempeln hast Du aber nicht geschrieben, so sieht die Sache wieder anders aus. Dann trägt Dein Sohn auch eine Schuld
Ja es war praktisch in ihrer Tasche, er hat sie nicht gesehen, hat sie umgekrempelt und dann fiel das Handy runter
Wenn ihr keine Haftpflichtversicherung habt, müsst ihr selbst zahlen. Entweder die Reparaturkosten oder den Zeitwert des Gerätes.
Eine Haftpflichtversicherung würde auch erst einmal prüfen, ob dein Sohn überhaupt zahlen muss. Eine unberechtigte Forderung würde zurück gewiesen (auch vor Gericht)
eigentlich st das n der Schule pasiert greift her ncht die versicherung der Schule! De Schule hat doch die Aufsichtspflicht!
Nicht jedes mal wenn irgendwo, irgendwas passiert liegt eine Aufsichtspflichtverletzung vor.
Die Hürden dafür sind hoch und müssen stets in Einzelfallentscheidungen geprüft werden, vor Gericht.
Es ist mir eigentlich unerklärlich, wie sich der Schaden ereignet haben soll! Wenn er Jemandem entgegenläuft und diesem Jemand dann das Handy aus der hinteren Hosentasche fällt, trifft ihn doch dabei keine Schuld! Vermutlich wäre es doch auch so aus der Hosentasche gefallen! So würde es wohl auch jede Haftpflichtversicherung sehen, welche ich übrigens schnellstmöglichst abschließen würde! Also würde ich eine Schadensregulierung ablehnen, da hier offensichtlich eigenes Verschulden vorliegt und man Deinem Sohn anscheinend den "schwarzen Peter" zuschieben möchte!
Sind Handys nicht während der Schule verboten?
Nope, wäre auch irrelevant.
Zu dem Zeitpunkt war mein Sohn aber noch nicht Haftpflichtversichert.
Das ist doof, denn er ist grundsätzlch deliktfähig, da er das 7. Lebensjahr vollendet hat.
Ich bin seit fast 13 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und ich werde niemals auch nur den Ansatz von Verständnis aufbringen für Menschen die keine Haftpflichtversicherung haben, schon gar nicht, wenn sie auch noch die Verantwortung für minderjährige Kinder tragen...
Nun verlangt die Mutter der Mitschülerin Schadenersatz.
Dann lass dir bitte die Reparaturrechnung schicken.
Kommt irgendeine Versicherung dafür auf oder muss ich die Kosten selbst tragen?
Eine Gegenstandsversicherung, welche das Handy gegen Bruchschäden versichert, sofern vorhanden, aber die würde deinen Sohn ebenfalls ob der Reparatur bzw. des Zeitwertes in Regress nehmen.
Du musst überhaupt keine Kosten tragen, sondern dein Sohn, denn er hat den Schaden verursacht.
Du könntest ihm das Geld vorstrecken und von seinem Taschengeld abstottern lassen oder den Schaden für ihn übernehmen, da du so unverantwortlich warst ihn ohne Haftpflichtversicherung rumlaufen zu lassen.
Stell dir vor er hätte das Mädchen ausversehen eine Treppe runtergestoßen oder sonst einen Personenschaden verursacht. Mental, emotional und finanziell wäre sein Leben erstmal ziemlich im Hintern gewesen.
Danke für die ausführliche Antwort.
Sollte jede Haftpflichtversicherung tragen.
Zu dem Zeitpunkt war er nicht versichert.
Dein Sohn lebt bei euch? Dann sollte DEINE Haftplicht greifen. Auch bei Ü18 (ich glaube, das geht bis 25).
in der Landwirtschaft solange er auf den elterlichen Anwesen lebt!
Bitte was?