Auf wen soll ich die Rechnung ausstellen lassen?
Hallo. Mein Kumpel war am Wochenende bei mir und hat ausversehen mein Fenster kaputt gemacht (Mietwohnung, Fenster ist nur angerissen also es ist immernoch funktionsfähig). Jetzt habe ich mit einer Firma telefoniert (Vermieter hat mir die Firma vorgeschrieben) die das Fenster ersetzen soll mit Kostenvoranschlag usw. Ich wurde gefragt auf wen ich die Rechnung schreiben soll. Für mich gibt es da nur 3 Möglichkeiten: (Mich als Geschädigter, Er der das Fenster kaputt gemacht hat, oder seine Versicherung). Könntet Ihr mir da bitte helfen.
Danke schonmal im Voraus
6 Antworten
Ihm, der der das Fenster kaputt gemacht hat. Er leitet es sn seine HRVersicherung weiter. Besser mit Foto! Rechnung auch.
Das dachte ich mir auch als ich die Antwort gelesen hatte, das ist ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Die Rechnung muß ja ganz klar an den Auftragserteiler gehen schon wegen des Bezuges zum Haus.
Wenn dein Kumpel eine Versicherung hat dann soll es die Versicherung übernehmen
Und wenn er keine Versicherung hat soll er es zahlen punkt.
Jeder ist verantwortlich für die Sachen die man macht.
Und die Antwort auf die Frage ist wo...?
Die Firma schreibt die Rechnung an den Auftraggeber. der muss sie auch bezahlen.
Falls dein Freund eine Haftpflichtversicherung hat, wird er dort erst einmal eine Schadensmeldung einreichen müssen. Natürlich wird die erst mal geprüft, bevor der Versicherer zahlt.
Falschaussagen führen unweigerlich zur Leistungsverweigerung.
Leite es an deinen Freund weiter, welcher es wiederum an seine Versicherung weiterleitet. Ob die dann wiederum zahlen ist eine andere Sache, da es eventuell ein grob fahrlässiges Verhalten war (hast den Unfallhergang nicht geschildert).
Ich war auf Toilette und er hatte weiter gekocht dann gab es einen Fettbrand und er wusste nicht wie er sich verhalten sollte und hat die Pfanne auf das Fensterbrett (außen) gestellt. Also eigenverschulden. Das hat eben das Fenster nicht ausgehalten.
Ich denke das regelt die Versicherung wohl. War eben eine Ausnahmesituation und fällt dann vermutlich unter "einfache Fahrlässigkeit".
Wen der verursacher versichert ist dan auf ihn die rechnung austeln lassen bzw rede mit ihm das er mit seiner versicherung redet.Die Wohlen bestimm auch erstmal den kostenvoranschlag sehen.
Was hat die Hausrat des Freundes damit zu tun??
Glasbruch ist kein Bestandteil der Standard-Deckung einer Hausratversicherung.