Gesetzliche Zahlungsfrist nach Rechnungskorrektur?
Hallo zusammen,
ich habe eine rechtliche Frage: gibt es eine gesetzliche Regelung zur Zahlungsfrist/-ziel nach einer korrigierten Rechnung?
Ich habe eine Rechnung einer Firma erhalten und habe einen Teilbetrag (25% des Rechnungsbetrags) beglichen. Zwei Tage später erhielt ich von besagter Firma eine Korrektur der Rechnung, da der Betrag eingegangen ist. Wieder einen Tag später erhielt ich eine Benachrichtigung des beauftragten Inkassounternehmens, dass das Inkassoverfahren gegen mich eingeleitet wurde. Ich kenne es so, dass nach einer neuen Rechnung (auch Rechnungskorrektur) eine neue Zahlungsfrist von x Tagen mit einher geht. Letztlich hatte ich auch gar nicht die Möglichkeit den korrigierten Betrag aus der neuen Rechnung zu bezahlen, da ich 2 Tage nach Korrektur bereits zum Inkasso exportiert wurde.
Gibt es hier einen rechtlich vorgeschriebenen Rahmen?
LG
2 Antworten
gibt es eine gesetzliche Regelung zur Zahlungsfrist/-ziel nach einer korrigierten Rechnung?
Ja, gibt es. Und zwar die gleiche Regelung die in solchen Fällen immer gilt: Der Gläubiger kann die Bezahlung sofort verlangen (§ 271 I BGB).
Wieder einen Tag später erhielt ich eine Benachrichtigung des beauftragten Inkassounternehmens, dass das Inkassoverfahren gegen mich eingeleitet wurde.
Allerdings ist die Vergütung des Inkassounternehmens und etwaige andere Kosten/Zinsen mangels Verzug nicht erstattungsfähig, denn dies hätte der vorherigen Mahnung durch den Gläubiger bedurft (§ 286 I 1 BGB).
Gibt es hier einen rechtlich vorgeschriebenen Rahmen?
Der Gläubiger kann jederzeit die vollständige Bezahlung ohne Fristsetzung verlangen - und zwar unabhängig von einer Rechnung. Durch das Schreiben des Inkassounternehmens sind Sie spätestens jetzt in Verzug.
Sie sollten umgehend den noch offenen Rechnungsbetrag (aus Rechnungskorrektur abzüglich Ihrer Teilzahlung) an den Gläubiger zweckgebunden überweisen.
gibt es eine gesetzliche Regelung zur Zahlungsfrist/-ziel nach einer korrigierten Rechnung?
Nein. Eine Frist muss aber angemessen sein (die Rechtsprechung geht da mindestens von 14 Tagen aus). Zudem kommt man auch nach Fristablauf nur in Ausnahmefällen automatisch in Verzug. Im Regelfall ist erst noch eine Mahnung erforderlich.
Kommt aber auch wesentlich darauf an, ob du Verbraucher oder Unternehmer bist.
Wieder einen Tag später erhielt ich eine Benachrichtigung des
beauftragten Inkassounternehmens, dass das Inkassoverfahren gegen mich
eingeleitet wurde.
Das braucht dich nicht weiter zu kümnmern. Einfach stur den Rechnungsbetrag zahlen und dem Rest widersprechen, Begründung siehe oben