Fensterdichtung außen porös und nicht mehr vollständig
Hallo,
wir wohnen in einer Mietwohnung seit Februar und nun ist mir beim Fenster putzen immer wieder aufgefallen, dass die schwarzen Dichtungen außen am Fenster abfärben (die Lappen kann man danach in die Mülltonne schmeißen) und auch nicht mehr vollständig also teilweise schon abgerissen sind. Jetzt stellt sich mir die Frage, wer für die Erneuerung zuständig ist: Mieter oder Vermieter? Ich sehe es nicht ein, mir jedes Mal die Lappen zu versauen und noch dazu haben die Dichtungen ja auch ihren Zweck. (Davon abgesehen sind die Fenster sowieso schon nicht ganz dicht und gehen ständig kaputt)
Kennt sich jemand damit aus?
5 Antworten
Also, zuerst das Gute. Fenster, die nicht ganz dicht sind, sind die besten Fenster. Nur so kommt wenigstens ein wenig frische Luft in die Bude.
Schäden, wie abgerissene Gummis, ordnet die Hafpflichtversicherung. Es sei denn, ein Unbekannter war in Deinem Fenster.
Lappen, dies hört sich ja auch schlimm an. Was sagt denn Dein Vermieter dazu. Weiß er überhaupt von dem Problem oder kümmert er sich nur nicht. Dann schreibe ihn höflich aber bestimmt mit Fristsetzung für die Absprache eines Handwerkertermins noch einmal an und teile ihn mit, daß Du nach diesem Termin selbst eine Reparatur veranlassen wirst und die Kosten dann von der Miete einbehälst. Dabei gehst Du davon aus, daß dies in seinem Sinne ist.
Somit: Alles eigentlich ganz einfach.
Naja, drauf ansprechen ist so ne Sache, ich würde zuvor gern meine genauen Rechte dazu kennen da wir im Badezimmer schon eine Schimmelproblematik an den Dichtungen am Fenster gemeldet haben (vor Monaten) und da noch nichts geschehen ist. Das Dichtungsproblem möchte ich eigentlich nur dann konsequent ansprechen, wenn wir ein Recht darauf hätten. Problem ist eben auch, dass ich mir beim Fensterputzen meine Möbel damit versaue und mri das ja auch niemand ersetzt. :-(
Eine Mietminderung jetzt im Sommer ist nicht machbar. Was du tun solltest ist eine schriftliche nachweisbare Mängelanzeige beim Vermieter mit Fristsetzung zur Beseitigung derselben (2-3 Wochen maximal). Gleichzeitig gibst du zur Kenntnis, dass bei Verstreichen der Frist ohne Abstellung du selbst die Reparatur in Auftrag geben wirst und die Kosten dann im Folgemonat mit der fälligen Miete verrechnen wirst. Mache Fotos zum Beweis der Schäden. Das Verfärben von den schwarzen Gummilippen musst du hinnehmen, das ist kein Reparaturgrund und kein Minderungsgrund. Nimm einfach für die Möbel einen andren Lappen, bzw. umgekehrt.
vermieter!!! sprech ihn einfach mal drauf an
Hausverwaltung informieren.